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Autowebsite » Werkzeuge / Zubehör » Fahrradträger / Heckträger

Fahrradträger / Heckträger




Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt und Fahrräder mitnehmen möchte, kann sich zwischen verschiedenen Fahrradträgersystemen entscheiden. Eine Möglichkeit das Rad sicher zu transportieren, bietet der Heckträger, der entweder an der Heckklappe oder am Kugelkopf der Anhängerkupplung montiert werden kann.

Heckträger bestehen aus Aluminium, welches robust, widerstandsfähig und recht leicht ist. So besitzt der Heckträger ein geringes Eigengewicht und kann gut montiert werden. Die zu transportierenden Räder werden als „Ladung“ bezeichnet. Deshalb sollten die Angaben über das Gewicht und die Zuladung beachtet werden. Heckträger dürfen nicht weiter als 40 cm über die Schlussleuchten hinausragen. Durch das Gewicht der Räder ist das Fahrzeug recht seitenwindempfindlich und reagiert auch beim Bremsen anders als gewohnt.

Heckträger verfügen über Abstandhalter, sodass es in der Regel, zu keiner Beschädigung des Lackes kommen kann. Wichtig ist eine sehr gute Befestigung des Heckträgers, damit dieser sich auch bei Schlaglöchern und unebenen Straßenverhältnissen nicht lockert. Durch ein gleichmäßiges Scheuern könnte es vielleicht doch zu Beschädigungen am Lack kommen.

Interessant sind Heckträger mit verstellbaren Reifengrößen. Die Grundversion eines Heckträgers erlaubt das Montieren von zwei Rädern, ist aber für ein drittes Rad erweiterbar. Wer Wert auf Sicherheit legt, kann sich ein Modell mit abschließbarem Träger und auch verschließbaren Rädern aussuchen. Zusammenklappbare Heckträger können nach dem Urlaub Platz sparend aufbewahrt werden.

Heckträger können unter Umständen die Tätigkeit des Heckscheibenwischers beeinträchtigen, und die freie Sicht nach hinten behindern. Da die Räder seitlich stets etwas über die Karosserie hinausragen, ist besondere Vorsicht bei Toreinfahrten und auch Parkbuchten geboten. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, den Heckträger - wenn er nicht mehr benötigt wird - abzubauen.

Verfügen Heckträger über eine TÜV/GS- Prüfung und eine europäische Betriebsgenehmigung, ist keine weitere Vorstellung beim TÜV oder ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich.




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