201 - Andreaskreuz – dem Schienenverkehr Vorrang gewähren
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206 - Halt! Vorfahrt gewähren!
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208 - Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
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214 - Geradeaus und rechts
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223.1-50 - Seitenstreifen befahren (3+1 Fahrstreifen)
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223.1 - Seitenstreifen befahren
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223.2-50 - Seitenstreifen nicht mehr befahren (3+1 Fahrstreifen)
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223.3-50 - Seitenstreifen räumen (3+1 Fahrstreifen)
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224 - Straßenbahnen oder Linienbusse
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237 - (Sonderweg für) Radfahrer
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238 - (Sonderweg für) Reiter
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240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg
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241 - getrennter Rad- und Fußweg
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242 - Beginn eines Fußgängerbereichs
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243 - Ende eines Fußgängerbereichs
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244 - (Beginn einer) Fahrradstraße
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244a - Ende einer Fahrradstraße
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250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art
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251 - Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
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253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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254 - Verbot für Radfahrer
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255 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas
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259 - Verbot für Fußgänger
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260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
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261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit
gefährlichen Gütern
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262 - Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches
Gewicht
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263 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
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264 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite
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265 - Verbot für Fahrzeuge Über angegebene Höhe
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266 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene Länge
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267 - Verbot der Einfahrt
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268 - Schneeketten sind vorgeschrieben
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269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
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270 - (Verkehrs)Verbot bei Smog oder zur Verminderung
schädlicher Luftverunreinigungen (veraltet)
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270 - Beginn Umweltzone (Fahrverbot für PKW bestimmter
Schadstoffgruppen)
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270 - Ende Umweltzone (Fahrverbot für PKW bestimmter
Schadstoffgruppen)
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273 - Verbot des Fahrens ohne Mindestabstand
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274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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274.1 - Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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274.2 - Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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280 - Ende des überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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281 - Ende des überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer
Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen
und Kraftomnibusse
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282 - Ende sämtlicher Streckenverbote
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286 - Eingeschränktes Haltverbot
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290 - eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
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292 - Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
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295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
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296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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299 - Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
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