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Strafzettel im Ausland
Nach der Einigung der EU-Justizminister muss jeder, der im europäische Ausland
einen Verstoß gegen die jeweilige Verkehrsordnung begeht, damit rechnen, dass er
von den heimischen Behörden zur Kasse gebeten wird. Bisher wurden die jeweiligen
Bußgeldbescheide zwar zugestellt, aber in den seltensten Fällen auch
vollstreckt. In Kraft trat dieser Beschluss im März 2007.
Jedoch sollen nur Delikte mit einer Geldstrafe von mehr als 70 Euro verfolgt
werden, damit die Bürokratie nicht ausufert. Allerdings ist die neue Regelung
nicht nur auf reine Verkehrsverstöße beschränkt. So können nun auch Diebe und
Brandstifter ihrer Strafe in den Grenzen der EU nicht mehr entgehen.
Durch den Beschluss ist auch nicht mehr nur das Knöllchen möglich, sondern
Mehrfachtäter, wie beispielsweise Pendler, können mit der Parkkralle unschädlich
gemacht werden. Sie bekommen ihr Fahrzeug dann erst wieder frei, wenn sie ihr
Knöllchen bezahlt haben.
Probleme ergeben sich allerdings in der Höhe der Bußgelder, denn diese sind
europaweit sehr unterschiedlich. Die deutschen Preise sind hierbei mit Abstand
die niedrigsten. Ein Autofahrer der z.B. 20 km/h zu schnell gefahren ist,
bezahlt in Deutschland 35 Euro, während er in Italien 240 Euro hinlegen muss.
Damit im nächsten Urlaub durch eine Geschwindigkeitsübertretung nicht ein allzu
großes Loch in die Urlaubskasse gerissen wird, sollte man sich im Vorfeld über
die Gegebenheiten informieren, denn wer auf ausländischen Straßen unterwegs ist,
unterliegt grundsätzlich dem dortigen Verkehrsrecht.
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