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Autowebsite » Verkehrsrecht » Führerscheinentzug

Führerscheinentzug




Den Führerschein zu verlieren, sei es auch nur für eine gewisse Zeit, ist heutzutage sehr ärgerlich. Die meisten Menschen sind auf das Auto und die Fahrerlaubnis angewiesen.  Ein sehr großer Anteil der deutschen Bundesbürger muss mobil sein, meist aus beruflichen Gründen.

Der Führerschein kann bei verschiedenen Verkehrsdelikten entzogen werden. Die Hauptgründe sind zu schnelles Fahren und Alkohol am Steuer.

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Führerschein in der Regel für einen Monat entzogen. Außerhalb geschlossener Ortschaften erhöht sich diese Grenze auf 41 km/h. Nicht nur ein Entzug der Fahrerlaubnis ist in beiden Fällen die allgemeine Konsequenz; auch drei Punkte in Flensburg werden dem Verkehrssünder angerechnet. Stehen 18 Punkte auf diesem Konto der Verkehrssünder, wird der Führerschein automatisch entzogen. Wer übrigens wiederholt zu schnell unterwegs ist, ist ebenfalls den Führerschein für mindestens einen Monat los. Die Geschwindigkeitsüberschreitung muss dann mindestens 26 km/h betragen.

Personen, die dringend auf den Führerschein angewiesen sind und diesen nicht für einen Monat abgeben können, haben die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser kann versuchen, die Wegnahme des Führerscheines durch ein höheres Bußgeld zu ersetzen. Dies ist in der Regel allerdings nur bei einem ersten Verstoß möglich; "Wiederholungstäter" sind ihre Fahrerlaubnis auf jeden Fall los.

Grundsätzlich muss man den Führerschein nicht sofort abgeben; im Allgemeinen hat man vier Monate Zeit, diesen bei der Bußgeldstelle zu hinterlegen. Betroffenen wird so die Möglichkeit gegeben, die Zeit ohne Führerschein zu planen. Viele Menschen verlegen dann ihren Jahresurlaub in die Zeit ohne Führerschein. Beim zweiten Verstoß wiederum ordnet die Bußgeldstelle das Abgabedatum an. Eine Wahlmöglichkeit hat man dann nicht mehr.

Bei Alkoholmissbrauch gelten folgende Regeln: bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille wird der Führerschein in der Regel nicht entzogen. Kommen jedoch Zeichen der Fahruntüchtigkeit hinzu, kann der Führerschein für bis zu sechs Monate entzogen werden. Ab einem Alkoholwert im Blut von 1,1 Promille ist der Führerschein automatisch für mindestens sechs Monate weg.

Auch bei nachgewiesenem Drogenkonsum wird der Führerschein entzogen; die Führerscheinstelle kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, anordnen. Fällt der Fahrer durch diese durch, wird der Führerschein entzogen. Auch bei Fahrerflucht kann mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Die Wegnahme der Fahrerlaubnis beschränkt sich meist auf einen bestimmten Zeitraum. Nur in äußerst schwerwiegenden Fällen wird der Führerschein lebenslang entzogen. Dies kann bei regelmäßiger Trunkenheit am Steuer oder Fahren trotz Führerscheinentzug der Fall sein. Bei notorischem Drängeln oder Rasen kann es ebenfalls zu einem Verlust der Fahrerlaubnis.

Doch nicht nur Autofahrer werden im Straßenverkehr kontrolliert. Wird beispielsweise ein Fahrradfahrer mit mindestens 1,7 Promille erwischt, droht auch ihm nach nicht bestandener MPU der Entzug des Führerscheines.




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