|
Autowebsite » Verkehrsrecht » Barfuß Autofahren - Rechtslage
Barfuß Autofahren - Rechtslage
Jedes Jahr im Sommer, besonders an heißen Tagen, ist es für viele Autofahrer(innen) unangenehm mit geschlossenem Schuhwerk, Socken oder überhaupt mit Schuhen Auto zu fahren. Egal, ob in die Arbeit, zum Baggersee, einkaufen oder zu einem Bekannten - es ist für viele Personen eine Wohltat barfuß zu fahren. Dass jedoch das Fahren ohne Schuhe sehr unschöne Konsequenzen, auch im rechtlichen Sinne, haben kann, wissen dabei die Wenigsten.
Prinzipiell ist das Fahren ohne Schuhe nicht ungefährlich, da der nackte Fuß wesentlich leichter vom Pedal abrutschen kann, als eine Schuhsohle. Sämtliche Automobilclubs raten daher auch ab barfuß ein Auto zu fahren.
Das Selbe gilt auch für die so genannten Flip-Flops oder Badeschlappen, da an der Ferse kein Halt besteht und die Abrutschgefahr ähnlich hoch ist.
Rechtlich gesehen sind die Konsequenzen davon abhängig, zu welcher Gelegenheit und in welcher Situation der Fahrer von den Ordnungshütern erwischt wird. Gerät der Barfußfahrer in eine Verkehrskontrolle ohne auffällig gewesen zu sein, dann drohen weder eine Busse noch jegliche andere rechtliche Maßnahmen. Im Bußgeldkatalog existiert kein Eintrag, der das Barfußfahren unter Strafe stellt. Bedingung für eine Straffreiheit ist allerdings, dass eindeutig eine Privatfahrt vorliegt.
Verursacht ein Fahrer jedoch einen Unfall und der Fahrfehler welcher zum Unfall geführt hat, lässt sich aufgrund der fehlenden Schuhe zurückführen, dann kann ein Bußgeld wegen diesem Umstand verhängt werden, da dies als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Geregelt ist das im § 23 der StvO. Demnach hat der Fahrer die vorgeschriebene Sorgfalt zum Führen eines Fahrzeugs nicht beachtet. Bis zu 50,-- Euro kann erhoben werden und bis zu drei Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Kommen Personen zu Schaden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Schwierig ist zudem auch die versicherungstechnische Lage. Eine Kfz-Versicherung kann im Falle eines Schadens durch das Barfußfahren oder auch durch das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk die Versicherungsleistung vermindern oder gar die Zahlung gänzlich verweigern.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Fahrzeugführer beruflich ohne Schuhe am Steuer erwischt wird. Denn in diesem Falle drohen selbst dann Bußgelder, wenn der Fahrer nur in eine Verkehrskontrolle gelangt ist. Der Gesetzgeber schreibt beim Führen eines Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken unmissverständlich das Tragen von geschlossenem Schuhwerk vor. Wer also auf einer Dienstfahrt barfuß, in Pantoletten oder ähnlichen Schuhen fährt, riskiert auch ohne Unfall ein Bußgeld, da hier gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen wird.
Doch was ist zu tun, wenn man(n) (oder Frau) trotzdem barfuß fahren will? Wichtig ist, dass die Füße sauber und vor allem trocken sind.
Das verringert die Gefahr des Abrutschens. Des Weiteren sollte auf fetthaltige Waschlotionen verzichtet werden. Ratsam sind auch ein paar alte Turnschuhe oder ähnliches festes Schuhwerk im Auto aufzubewahren. Es ist vielleicht nicht so schön wie barfuß zu fahren, aber dafür sicherer.
Diese Seite empfehlen
| Diese Seite verlinken
Beliebte Artikel:
Tüv / Asu überzogen Winterreifenpflicht Wieviel Benzin darf man im Pkw mitführen? Ab welchem Alter / Größe dürfen Kinder ohne Kindersitz vorne sitzen?
Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:
Leser-Kommentare (0)
|