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Autounfall Schadenersatz
Grundsätzlich einmal haftet der Halter eines Fahrzeugs auch ohne Verschulden,
Ausnahme: es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies gilt auch für den
Fahrer, wobei sein Verschulden allerdings vermutet wird und er im Ernstfall
beweisen muss, dass ihn keine Schuld trifft. Die gesetzliche Grundlage für diese
Halterhaftung ist im § 7 StVG verankert und für die Fahrerhaftung ist § 17 StVG
ausschlaggebend. Grundsätzlich ergibt sich aus den straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften kein Anspruch auf Schmerzengeld, weshalb hierfür die
zivilrechtlichen Grundlagen aus dem BGB heranzuziehen sind.
Ist ein Schaden entstanden, der über 1.500 Euro liegt, wird in der Regel von der
Versicherung ein Gutachter bestellt, der die genaue Schadenshöhe ermittelt. Bei
Schäden unter dieser Grenze handelt es sich um sog. Bagatellschäden, die meist
ohne Gutachter abgewickelt werden. Grundsätzlich aber können diverse Ansprüche
gegen die generische Versicherung nur dann erstattet werden, wenn der Gegner
diese gegenüber der Versicherung auch geltend macht.
Aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen, oder auch einer Werkstatt mittels
eines Kostenvoranschlages, legt die Versicherung die Höhe des Schadensersatzes
fest. Hierbei werden jedoch auch noch andere evtl. entstehende Kosten, wie die
Wertminderung oder ein Totalschaden des Fahrzeugs, Entsorgungskosten, Stand-,
Umbau- und Zulassungskosten, Auslagenpauschalen für Telefon oder Porto sowie
Gebühren für einen Mietwagen und eine Nutzungsausfallentschädigung,
berücksichtig. Weitere Faktoren sind Schmerzensgelder, Heilungskosten und
Anwaltskosten.
Stehen dem Unfallgegner diese Gelder zweifelsohne zu, bekommt er diese von der
gegnerischen Versicherung erstattet. Diese zahlt jedoch nur in der Höhe, in der
der Versicherungsnehmer sich versichert hat. Deckt die tatsächliche Summe nicht
die Versicherungssumme, muss der Unfallgegner die Differenz aus eigener Tasche
bezahlen. Daher sollte man beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
darauf achten, dass die Deckungssumme ausreichend ist.
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