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Autowebsite » Verkehrsrecht » Autounfall Schadenersatz

Autounfall Schadenersatz




Grundsätzlich einmal haftet der Halter eines Fahrzeugs auch ohne Verschulden, Ausnahme: es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies gilt auch für den Fahrer, wobei sein Verschulden allerdings vermutet wird und er im Ernstfall beweisen muss, dass ihn keine Schuld trifft. Die gesetzliche Grundlage für diese Halterhaftung ist im § 7 StVG verankert und für die Fahrerhaftung ist § 17 StVG ausschlaggebend. Grundsätzlich ergibt sich aus den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf Schmerzengeld, weshalb hierfür die zivilrechtlichen Grundlagen aus dem BGB heranzuziehen sind.

Ist ein Schaden entstanden, der über 1.500 Euro liegt, wird in der Regel von der Versicherung ein Gutachter bestellt, der die genaue Schadenshöhe ermittelt. Bei Schäden unter dieser Grenze handelt es sich um sog. Bagatellschäden, die meist ohne Gutachter abgewickelt werden. Grundsätzlich aber können diverse Ansprüche gegen die generische Versicherung nur dann erstattet werden, wenn der Gegner diese gegenüber der Versicherung auch geltend macht.

Aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen, oder auch einer Werkstatt mittels eines Kostenvoranschlages, legt die Versicherung die Höhe des Schadensersatzes fest. Hierbei werden jedoch auch noch andere evtl. entstehende Kosten, wie die Wertminderung oder ein Totalschaden des Fahrzeugs, Entsorgungskosten, Stand-, Umbau- und Zulassungskosten, Auslagenpauschalen für Telefon oder Porto sowie Gebühren für einen Mietwagen und eine Nutzungsausfallentschädigung, berücksichtig. Weitere Faktoren sind Schmerzensgelder, Heilungskosten und Anwaltskosten.

Stehen dem Unfallgegner diese Gelder zweifelsohne zu, bekommt er diese von der gegnerischen Versicherung erstattet. Diese zahlt jedoch nur in der Höhe, in der der Versicherungsnehmer sich versichert hat. Deckt die tatsächliche Summe nicht die Versicherungssumme, muss der Unfallgegner die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Daher sollte man beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass die Deckungssumme ausreichend ist.




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