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Anwalt für Verkehrsrecht




Der Anwalt für Verkehrsrecht hat sich auf Probleme aus dem Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs spezialisiert und kann entsprechende Erfahrungen vorweisen. "Fachanwalt für Verkehrsrecht" darf sich der Anwalt aber erst dann nennen, wenn ihm der Titel durch die zuständige Rechtsanwaltskammer entsprechend der Regeln der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen worden ist. Zuvor müssen jedoch einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehört eine mindestens drei Jahre lange Zulassung als Anwalt während der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Der Anwalt für Verkehrsrecht soll über besondere praktische Erfahrungen bzw. Kenntnisse der Theorie verfügen und muss daher die Teilnahme an einem 120 Stunden dauernden Kurs der besonderen Theorie nachweisen. Außerdem erfolgen mindestens drei Leistungskontrollen in Form von fünfstündigen Klausuren sowie eine mündliche Prüfung.

Im Laufe der nächsten drei Jahre muss eine bestimmte Anzahl an Fällen zum Verkehrsrecht bearbeitet und nachgewiesen werden. Zum Verkehrecht im weitesten Sinne gehören Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Eisenbahnrecht, wobei das Recht im Straßenverkehr für den normalen Mandanten wohl eher von Bedeutung ist.

Der Anwalt für Verkehrsrecht ist verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand der Dinge zu halten und jährlich die Teilnahme an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung bei der Rechtsanwaltkammer nachzuweisen. Auch gerne gesehen sind wissenschaftliche Abhandlungen auf dem Gebiet Verkehrsrecht.

Für manchen Autofahrer ist es extrem wichtig den Führerschein nicht zu verlieren bzw. eine Sperre hinnehmen zu müssen. Dann wird es besonders wichtig, einen Spezialisten heran zu ziehen, der sich absolut mit dem Recht der Fahrerlaubnis auskennt und dem Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht bestens bekannt sind. Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht gehören ebenso zu den Aufgaben des Anwalts für Verkehrsrecht.


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