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Allgemeine Verkehrskontrolle




Der Anblick eines Polizisten, der am Straßenrand steht und mit der Kelle winkt, lässt bei vielen Autofahrern das Herz in die Hose rutschen – und es folgt unweigerlich die Frage: „Was hab ich bloß falsch gemacht?“

Doch eine allgemeine Verkehrskontrolle muss nicht bedeuten, dass etwas nicht in Ordnung ist. Die meisten allgemeinen Verkehrskontrollen sind reine Routine-Kontrollen. Deshalb gilt es, ruhig durchzuatmen und sich weder zu ärgern noch in Panik zu geraten.

Vor allem aber sollte der Autofahrer anhalten – denn wer weiter fährt, riskiert eine Geldbuße von 50 Euro. Von den Verkehrsteilnehmern wird erwartet, rechts heranzufahren, den Motor abzustellen und die Handbremse anzuziehen.

In der Regel fragen die Verkehrspolizisten nach den Papieren und verschaffen sich einen raschen Überblick über den Zustand des Autos, die Plaketten und Notfall-Ausrüstung. Sowohl der Erste-Hilfe-Kasten als auch die Sicherheitsweste, das Warndreieck sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere sollten ohnehin immer mitgeführt werden.

Ebenso hat der Autofahrer dafür zu sorgen, dass TÜV und ASU nicht abgelaufen sind. Doch selbst, wenn die Papiere vergessen wurden, bedeutet dies kein Drama: Innerhalb einer Woche können sie nachträglich beim Revier vorgelegt werden; allerdings kann die Schludrigkeit mit 10 Euro Strafgebühr belangt werden.

Wenn Verkehrskontrollen in den Abendstunden vorgenommen werden, ist es seitens der Polizisten überdies üblich, nach Alkoholgenuss vor der Fahrt zu fragen. Grundsätzlich darf der Fahrer Alkoholschnelltests ablehnen.

Bei dringendem Tatverdacht aber, beispielsweise wenn der Fahrer Schlangenlinien gefahren ist, dürfen die Polizisten ihn zur Sicherheit der anderen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen und eine Blutabnahme durch einen Arzt vornehmen lassen.




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