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Ab welchem Alter / Größe dürfen Kinder ohne Kindersitz vorne sitzen?
Die Frage, ob der Nachwuchs auf dem Beifahrersitz mitfahren darf bzw. ab wann auf den Kindersitz verzichtet werden kann, hat sicherlich schon in vielen Familien zu Diskussionen geführt. Schließlich ist die Verantwortung groß, wenn Kinder im Auto mitfahren. Generell gilt: Ab einer Körpergröße von 1,50 m bzw. ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist es gesetzlich erlaubt, ohne zusätzliches Sicherungssystem auf dem Beifahrersitz mitzufahren.
Alle Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 1,50 m sind, müssen hingegen mit einem geeigneten Kindersitz bzw. mit einer Sitzerhöhung gesichert werden – unabhängig davon, ob sie vorne oder hinten sitzen.
Sobald das Kind eine Körpergröße von mindestens 1,50 m erreicht hat, ist das Alter irrelevant: Dann darf laut Gesetzgeber auch ein Kind unter 12 Jahren ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung im Auto mitfahren – wohlgemerkt natürlich nur ordnungsgemäß mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt.
Umgekehrt gilt: Für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren schreibt die Straßenverkehrsordnung keine besondere Sicherung vor - und zwar auch dann nicht, wenn sie kleiner als 1,50 m sein sollten. In diesem Falle sollte allerdings erwogen werden, dennoch eine Sitzerhöhung zu verwenden. Nur so ist gewährleistet, dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt, der in seinen Maßen auf größere Personen ausgerichtet ist, den Körper des Kindes im Ernstfall richtig halten kann.
Laut Straßenverkehrsordnung besteht generell keine Einschränkung, auf welchem Sitz ein Kind mitfährt, sofern es alters- und größengemäß gesichert ist: Unabhängig von Alter und Größe dürfen Kinder sowohl auf der Rückbank als auch auf dem rechten Vordersitz mitfahren. Ausnahme: Bei Fahrzeugen mit aktiviertem Beifahrer-Airbag sind Baby-Sitzschalen, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden, auf dem Beifahrersitz nicht erlaubt.
Allerdings sollten grundsätzlich die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu Rate gezogen werden: Beifahrer-Airbags sind für Erwachsene konzipiert und können bei Kindern zu gefährlichen Verletzungen führen. Oft ist daher die Installation von jedwedem Kindersitz auf dem Beifahrersitz bei aktivem Airbag nicht zugelassen bzw. es wird angeraten, den Beifahrersitz soweit wie möglich nach hinten zu schieben, um den größtmöglichen Abstand vom Airbag zu gewährleisten. Unfallforscher und Automobil-Experten sind sich einig: für Kinder ist generell die Rückbank der sicherste Platz im Auto.
Folgende Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Fahrzeug über keine oder nicht genügend Befestigungsmöglichkeiten für Kindersitze bzw. -sitzerhöhungen verfügt.
Auch bei Fahrzeugen, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, gilt: ab einer Körpergröße von 1,50 m können die Kinder auf jedem der Plätze mitfahren. Kleinere Kinder müssen allerdings auf dem Rücksitz untergebracht werden. Kinder unter drei Jahren dürfen in solchen Fahrzeugen nicht mitgenommen werden.
Wenn mehr Kinder im Auto mitfahren als Möglichkeiten zur Befestigung von Kindersitzen bestehen, können auch Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die unter 1,50 m groß sind, mit dem herkömmlichen Sicherheitsgurt gesichert werden – allerdings dann nur auf der Rückbank und nicht auf dem Beifahrersitz.
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