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Unterbodenbeleuchtung




In Deutschland haben es Autotuner oft sehr schwer - in kaum einem anderen Land sind derart viele Tuningteile verboten wie in Deutschland. In besonderem Maße gilt das für Teile, die außen an dem Fahrzeug befestigt werden, z.B. eine Unterbodenbeleuchtung.

Unterbodenbeleuchtungen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten, sehr gebräuchlich sind Neonröhren die an den Fahrzeugseiten montiert werden, aber auch Leuchtdioden oder andere Lampentypen finden zum Teil durchaus Verwendung.

Viel interessanter als die Frage nach der Art der Beleuchtung ist aber die nach ihrer Legalität. In Deutschland ist es nach aktueller Rechtsvorschrift so, dass keine andere als die Fahrzeugeigene Beleuchtung am Fahrzeugäußeren angeschaltet werden darf. Diese Klausel erlaubt es natürlich, die Lampen am Fahrzeug montiert zu haben, sie aber auf Straßen und Wegen die der StVo unterliegen ausgeschaltet zu belassen.

Schwierig wird es aber wohl nach einem Unfall zu beweisen, dass die Lampen auch wirklich ausgeschaltet waren. Die Anwälte der Versicherung werden im Zweifelsfall mit ziemlicher Sicherheit auf diesen Aspekt abzielen um die Versicherung von der Leistungspflicht zu entbinden. Ob das Gericht diesen Aspekt dann akzeptiert oder nicht, kann so pauschal nicht gesagt werden. Klar ist aber, dass es ein ziemlich großes Risiko ist, eine Unterbodenbeleuchtung in der Öffentlichkeit zu montieren.

Sinnvoller ist es da, lediglich die Halterungen unter dem Auto zu befestigen und dann, auf einem Festival oder dergleichen, die Lampen zu montieren. Auf diese Weise kann man garantiert keinen Ärger mit der Polizei bekommen und auch bei einem Unfall ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Nur sollte man daran denken die Lampen auch irgendwann auszuschalten, sonst ist die Batterie schneller leer als man gucken kann :)




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