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Spinners Felgen
Spinners sind kugelgelagerte, rotierende Scheiben, die auf die Radkappe aufgesetzt
werden und sich auch nach Stillstand des Fahrzeugs weiterdrehen.
Fährt das Fahrzeug hingegen, blickt der Betrachter wie hypnotisiert auf ein stillstehendes
Reifenmittelteil. In den vereinigten Staaten sind sie ein beliebtes und zugelassenes
Tuning-Accessoire. Es gibt sie in Kunststoff oder Metall. Bei der Frage, ob sie
laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland zugelassen sind oder nicht, scheiden
sich die Geister.
Manche Autofreunde glauben, dass die Felgenspitzen als Zierteil durchgehen, und
nur den Vorschriften über der Einhaltung des Radius und des eventuellen Vorstehens
unterliegen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vor der Anschaffung
mit der genauen Herstellerbezeichnung an den TÜV oder die Dekra wenden. Es hängt
wohl vom Einzelfall ab und dem Prüfenden.
Rein gesetzlich, sind bei uns Teile, die sich drehen oder bewegen außerhalb der
Außenkante des Fahrzeugs aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erlaubt. Solange sie
sich im Tiefbett der Felge befinden, soll man jedoch angeblich nach Aussage einiger
Tuning-Fans keine Probleme mit ihnen bekommen, weil sie dann vom Gesetz her noch
als Radkappen angesehen werden.
Die günstigste Variante zu den geläufigen Alu-Spinners ist wohl die, mit chrombeschichteter
Oberfläche, die im Kern aus ABS-Kunststoff besteht.
Alle Fachhändler, die in Deutschland Spinners vertreiben sichern sich beim Verkauf
mit dem Zusatz ab, dass die Benutzung auf eigene Gefahr geschieht, der Gebrauch
gemäß StVZO nicht zulässig ist, und sie lediglich zu Showzwecken dienen, da eine
ABE bzw. ein Gutachten hierfür nicht lieferbar ist.
Bei Ebay wurden sie von Händlern teilweise für eine Zeitlang als in Deutschland
zulässig angepriesen, mit der Begründung, dass sich die rotierende Scheibe bei dem
Angebot hinter der Radkappe befand. Es gab dort auch Modelle, die zulässig sein
sollten, weil sich bei ihnen der innere Teil der Radkappe und nicht der äußere drehte.
Laut geltendem Produkt-Sicherheits-Gesetz ist – unabhängig von der Straßenverkehrsordnung
bei drehenden Teilen zwingend ein Berührungsschutz vorgeschrieben.
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