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Rußpartikelfilter nachrüsten
Im März 2007 haben der Bundestag und der Bundesrat nach langwierigen Verhandlungen
endlich das Gesetz zur Förderung des nachträglichen Einbaus für so genannte Russpartikelfilter
bei Diesel-Pkw, sowie einen steuerlichen Zuschlag für Dieselfahrzeuge, die nicht
mit einem solchen Filter ausgestattet sind, verabschiedet.
So kann sich jeder Besitzer eines Diesel-Pkw den Einbau nun mit einer einmaligen
Zahlung von 330 Euro bezuschussen lassen und entgeht damit der Mehrbesteuerung.
Mit diesem Gesetz soll der Anreiz geschaffen werden, möglichst alle Dieselfahrzeuge,
die nicht serienmäßig mit einem Russpartikelfilter ausgestattet sind, umweltfreundlich
nachzurüsten.
Mittlerweile sind für alle gängigen Dieselmodelle, die bereits die Euro 3 bzw. Euro
4 Norm erfüllen, entsprechende Nachrüstsätze erhältlich. Auch für ältere Fahrzeuge
sollen die entsprechenden Filter in Kürze folgen. Im Internet kann man sich umfassend
informieren welche Filter bereits erhältlich sind, und über welche technischen Spezifikationen
(z.B. Kombination mit Biodiesel) diese verfügen.
Die nachgerüsteten Filter beeinflussen weder die Motorleistung noch den Kraftstoffverbrauch.
Außerdem sind sie wartungsfrei und halten im Allgemeinen ein gesamtes Fahrzeugleben.
Ihre Hauptaufgabe ist es, den Ausstoß der gesundheitsschädlichen Russpartikel auf
einen Wert von bis zu 0,005 g/km (je nach Motorengeneration) zu reduzieren.
Der Einbau kann in allen Werkstätten erfolgen, die berechtigt sind eine AU durchzuführen.
Bei der herkömmlichen Nachrüstung werden so genannte offene Partikelfilter verwendet,
die den Partikelausstoß um rund 30% verringern. Die Kosten liegen bei rund 700 Euro
einschließlich des Einbaus.
Geregelte Partikelfilter, die den Ausstoß von Feinstaub sogar um bis zu 90% reduzieren,
sind in der Nachrüstung sehr aufwendig und mit 1.200 bis 1.500 Euro sehr kostspielig.
Aus diesem Grund kommen diese nur sehr selten zum Einsatz, denn zusätzliche steuerliche
Vergünstigungen werden nicht gewährt.
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