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KFZ Zulassung Tipps & Tricks
Das neue Kraftfahrzeug ist gekauft und muss nur noch zugelassen werden, damit es
auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Doch was ist dabei zu beachten und
welche Papiere und Unterlagen braucht man wirklich?
Natürlich sind die wichtigsten Dokumente der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein.
Ebenso muss der Personalausweis des Fahrzeughalters und gegebenenfalls eine Vollmacht
für die zulassende Person, sofern diese nicht dem Fahrzeughalter entspricht, vorgelegt
werden.
Im Vorfeld sollte beachtet werden, dass sofort nach dem Kauf eine Versicherung für
das neu erworbene Kraftfahrzeug abgeschlossen wird. Ob es sich dabei um eine reine
Haftpflichtversicherung, eine Voll- oder Teilkaskoversicherung handelt, ist dem
Fahrzeuginhaber selbst überlassen.
Wichtig ist, dass über diese Versicherung eine Deckungskarte für das Fahrzeug ausgestellt
wird, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und als Beweis dient, dass das
Fahrzeug versichert ist. Ohne Versicherungsschutz darf ein Kraftfahrzeug in Deutschland
nicht zugelassen werden.
Sollte ein älteres Auto zugelassen werden, was nachträglich auf die neue Abgasnorm
"Euro 2" umgerüstet worden ist, müssen hierfür die entsprechenden Dokumente mit
zur Zulassungsstelle gebracht werden, da diese Eintragungen steuerrelevant sind.
Eine TÜV-Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung muss ebenfalls vorgelegt
werden, um das Fahrzeug zulassen zu können, sofern es sich nicht um einen Neuwagen
handelt, die vom Werk an 3 Jahre TÜV haben. Eine Bescheinigung über die Durchführung
und Bestehung der Abgasuntersuchung muss ebenfalls vorgelegt werden.
Nachdem nun alle wichtigen Dokumente und Bescheinigungen bereit liegen, ist es wichtig,
an das nötige Kleingeld zu denken, denn sowohl die Zulassung bei der Zulassungsstelle
sind kostenpflichtig, als auch das Anfertigen der Kfz-Kennzeichen.
Sollte der Hinweis nach einem Wunschkennzeichen geäußert worden sein, fallen hierfür
extra Kosten an. Eine Zulassung kostet also je nach Fahrzeug inkl. Nummernschilder
und eventuellem Wunschkennzeichen zwischen 50-100 Euro.
Die Steuern für den PKW werden vom zuständigen Finanzamt im nächsten Monat eingezogen.
Dies geschieht nach Anmeldung für das Lastschriftverfahren vom Bankkonto automatisch
und ist mittlerweile in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Wenn die oben genannten Punkte alle beachtet werden, steht der Zulassung und dem
Fahrspaß nichts mehr im Weg.
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