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KFZ Vollmacht
Sollte der Halter oder die Halterin eines Fahrzeuges nicht selbst bei der zuständigen
Zulassungsstelle erscheinen können, besteht die Möglichkeit mittels einer Vollmacht
einen Dritten dazu zu berechtigen.
Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich dabei um eine Privatperson oder
einen Händler handelt. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form und mit gültiger
Unterschrift bei der Zulassungsstelle vorzulegen und durch Personalausweis oder
Reisepass des Vollmachtsgebers oder -geberin zu bestätigen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für eine Kfz-Vollmacht:

Der Vollmachtsbefugte muss in der Vollmacht namentlich erscheinen und sich ebenso
ausweisen können. Die Kfz-Vollmacht umfasst die Zulassung oder Umschreibung auf
den Namen des Halters oder der Halterin, die Anmeldung des Fahrzeuges zur Kfz-Steuer
und die Entgegennahme aller Kfz Papiere.
Händler, welche von der Vorführung des Fahrzeuges befreit sind, müssen weitergehend
versichern, dass das Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist und die Fahrgestellnummer
am Fahrzeug identisch mit der im Fahrzeugbrief eingetragenen Nummer ist.
Darüber hinaus verpflichten sich die Händler eine vorschriftsmäßige Kennzeichenanbringung
vorzunehmen. Eine Freistellung der Zulassungsstelle von sämtlichen Schadensersatzansprüchen
oder sonstigen Ansprüchen von Dritten muss ebenso der Kfz-Vollmacht beiliegen.
Bei Minderjährigen muss eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen, welche
die Zustimmung erteilt, dass das Fahrzeug von der minderjährigen Antragstellerin
oder dem minderjährigen Antragsteller für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen
werden soll. Etwaige Schadenersatzansprüche müssen im Ernstfall an die gesetzlichen
Vertreter weitergegeben werden. Die Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
sind als Nachweis bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.
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