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KFZ Versicherung kündigen




Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte und seine alte Versicherung kündigen will, hat es heutzutage mit vorformulierten Kündigungsschreiben einfach. Sie sind vielfach im Internet zu finden. Generell gibt es ordentliche Kündigungen, die sich an bestimmten vertraglichen Kriterien orientieren und außerordentliche Kündigungen.

Kündigungsfristen beachten

Kündigungen sind immer dann möglich, wenn eine Versicherung abläuft. Bei dem Abschluss einer Kfz-Versicherung sind diese Ablauffristen und Kündigungsfristen schriftlich im Vertrag festgelegt. Im Regelfall gilt bei den Kfz-Versicherungen eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Damit ist ein Versicherungswechsel nicht ganz einfach gemacht.

Außerordentliche Kündigungen in Anspruch nehmen

Außerordentliche Kündigungen jedoch kommen hier dem Versicherungsnehmer entgegen. Wenn ein Schadensfall vorliegt, gilt das außerordentliche Kündigungsverfahren. Ebenfalls kann außerordentlich gekündigt werden, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsumfang eine Beitragserhöhung angekündigt wird. Natürlich gilt eine außerordentliche Kündigung auch in dem Fall, in dem das Fahrzeug verkauft oder verschrottet wird. Bei einem Schadensfall kann ein Versicherungsnehmer innerhalb bestimmter Fristen grundsätzlich seine Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge

Eine solche Frist beginnt mit der Mitteilung des Versicherers über die Regelung des Schadens. Danach ist die außerordentliche Kündigung zwischen zwei und vier Wochen möglich. Auch ein Versicherer kann im Schadensfall kündigen. Fällt das zu versichernde Risiko weg, wenn das Fahrzeug veräußert wird, ist die Kfz-Versicherung natürlich vor Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen und die geleisteten Beitragszahlungen, die über diesen Zeitpunkt eines Verkaufs hinausgehen, werden anteilig zurück erstattet.

Schriftlich kündigen und Formalitäten einhalten

Grundsätzlich ist bei jeder Form der Kündigung zu beachten, dass eine Kündigung nur schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Gültigkeit erhält. Der Ablauf der jeweilig vereinbarten Frist muss eingehalten sein. Das bedeutet, dass die Kündigung beim Versicherer vor Fristablauf eingegangen sein muss. Dabei ist beachten, dass nicht immer ein Versicherungsjahr mit einem Kalenderjahr übereinstimmt. Details dazu finden sich im Vertrag.

Neuen Versicherer bestätigen lassen

Wichtig ist auch, dass der neue Versicherungspartner einen Vertragsabschluss bestätigt hat. Vorher sollte eine Kfz-Versicherung nicht gekündigt werden. Möchte jemand innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss einer Kfz-Versicherung doch lieber zu einem anderen Versicherer wechseln, ist dies problemlos per Widerrufsrecht möglich. Wenn in einem Vertrag die Widerrufsbelehrung ganz fehlt, ist die Widerrufsfrist sogar bis einen Monat nach der Zahlung der ersten Prämie möglich.

Versicherungsvergleich

Das Wichtigste bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sind die Leistungen und die zu zahlenden Prämien. Um Versicherungen in ihren Angeboten vergleichen zu können, bietet das Internet sehr viele Möglichkeiten. Es sind zahlreiche Vergleichsrechner zu finden.

Nach Eingabe der Grunddaten des zu versichernden Autos und des Hauptnutzers geben diese Rechner konkrete Vergleichszahlen heraus, anhand derer in aller Ruhe entschieden werden kann, welche Versicherung in Zukunft zu den bevorzugten gehören soll.

Viele Versicherer bieten dazu auch einigen Service, der via Internet zu nutzen ist.




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