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Autoglas Steinschlag
Ein Steinschlag entsteht in der Regel durch aufsteigende Steine, die durch das vorausfahrende
Fahrzeug verursacht werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten
des Steinschlags.
Handelt es sich um einen Steinschlag, der durch einen Stein von der Ladung (Ladungsverlust)
verursacht wurde, so haftet dafür der Fahrzeughalter, oder dessen Versicherung.
Kann der Verursacher nicht sofort angehalten und gestellt werden, so müssen Kennzeichen,
Typ, Ort (Kilometerstand und Straße) sowie Zeit aufgeschrieben werden.
Günstig ist es außerdem, wenn ein Zeuge den Sachverhalt bestätigen kann. Wurde der
Stein von der Straße aufgewirbelt, so ist das ein allgemeines Verkehrsrisiko, wofür
der Geschädigte selbst aufkommen muss.
Wenn der Halter des Kraftfahrzeugs eine Teilkaskoversicherung hat, so kann diese
dafür in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Selbstbeteiligung muss abgezogen
werden. Wenn die Scheibe nicht gesprungen ist, und der Schaden nicht im Sichtfeld
liegt, kann die Scheibe repariert werden.
Die Mehrzahl der Versicherungen zahlt in diesem Fall die gesamte Reparatur bei vorhandener
Teilkasko und verzichtet auf die Selbstbeteiligung.
Jeder Kraftfahrer ist heute gut beraten, wenn er im Auto die so genannten Glaspflaster
mit führt. Bei einem Steinschlag wird über die beschädigte Stelle ein solches Pflaster
geklebt. Es kommt dadurch nicht zu Verunreinigungen der Bruchstelle, die eine Reparatur
nicht mehr ermöglichen.
Viele Einschlagstellen reißen bei der Weiterfahrt immer weiter. Auch hier kann ein
solches Pflaster größeren Schaden verhindern.
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