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Auto ummelden




Nicht nur wer ein gebrauchtes Auto kauft, sondern auch wer in den Zulassungsbereich einer anderen Zulassungsstelle umzieht, muss das Auto ummelden. Das gilt übrigens auch, wenn das Fahrzeug beispielsweise bisher in einer Kreisfreien Stadt (beispielsweise Hof in Oberfranken) gemeldet war und beim Umzug in den Bereich des Landkreises und damit Landratsamtes "verlegt" wird - obwohl hier auf den ersten Blick das Kennzeichen auch weiterhin mit "HO" beginnt.

Der Teufel steckt hier im Detail:

Zum einen gibt es bei der Einstufung der Versicherer nicht selten Tarifunterschiede zwischen Stadt- und Landkreiszulassung - sodass sich im Zweifelsfall eine Versicherung bei unterlassener Ummeldung in Schadensfällen "sperren" und die Zahlung verweigern bzw. erhebliche Nachforderungen an Beiträgen stellen kann.

Zum Anderen gerät man bei - oft nur routinemäßigen Halterüberprüfungen durch die Polizei - natürlich in solchen Fällen rasch in die Mühlen argwöhnischer Untersuchungen der Justiz, die hier "Verdunkelungsoperationen" des Autobesitzers annehmen kann.

Wer ein gebrauchtes Auto - das noch zugelassen ist - als Verkäufer abgibt, sollte aber auch nicht einfach "blauäugig" dem Käufer die Heimfahrt mit dem eigenen Kennzeichen gestatten: Gibt es einen Unfall oder wird der Wagen im Extremfall bei einem Verbrechen als Fluchtauto benutzt, setzen die staatlichen Ermittlungen und die Nachforschungen der Versicherer logischerweise zunächst beim aktuell gespeicherten Fahrzeughalter an.

Ist man sich über die Seriosität des Käufers nicht ganz sicher, oder kommt der Käufer aus einer weit entfernten Region, sollte man also besser darauf bestehen, dass das Fahrzeug vor Abholung abgemeldet wird und der Käufer die Ummeldung vor der Abholung erledigt.




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