|
Autowebsite » Tipps & Tricks » Auto Schaden
Auto Schaden
Bereits die Meldung von einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt zur
Rückstufung der Beitragsklasse im dem Schaden folgenden Kalenderjahr. Jedoch hat
der Versicherungsnehmer auch grundsätzlich das Recht, in den folgenden sechs
Monaten nach dem Abschluss der Schadensregulierung den Schadensbetrag freiwillig
an die Versicherungsgesellschaft zurück zu zahlen.
Ist dies der Fall, wird der vorher belastete Vertrag als schadenfrei betrachtet
und die bereits erfolgte Rückstufung wird korrigiert.
In welche Schadensfreiheit die Rückstufung erfolgt, ist den jeweiligen
Tarifbestimmungen der Versicherungsgesellschaft zu entnehmen. Meist wirkt sich
eine Einstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse über viele Jahre
hinweg sehr nachteilig auf den zu zahlenden Beitrag aus.
Aus diesem Grund sollte im Schadensfall genau geprüft werden, ob es sich
eventuell nicht lohnt, den Schaden selbst zu tragen. Jede
Versicherungsgesellschaft gibt darüber Auskunft, bis zu welcher Höhe dies im
Einzelfall sinnvoll ist.
Grundsätzlich kann eine Versicherung gekündigt werden, wenn sich die Beiträge
erhöhen. Hier räumt der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein
Sonderkündigungsrecht ein. Jedoch ist dies nicht der Fall, wenn sich der
Beitragerhöhung aus einer Schadenrückstufung ergibt.
Diese Seite empfehlen
| Diese Seite verlinken
Beliebte Artikel:
Autoaufkleber Auto Testberichte Ölstand messen Falsch getankt
Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:
Leser-Kommentare (0)
|