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Auto geklaut




Es ist schon ärgerlich, wenn man sich morgens - wie jeden Tag - in sein Auto setzen möchte, um zur Arbeit zu fahren und nicht schlecht staunt. wen der Wagen nicht mehr dort steht, wo er am vorigen Abend abgestellt wurde. Wenn das Auto nicht im Parkverbot gestanden hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Wagen gestohlen wurde. Was ist in einer solchen Situation zu tun?

Sicherlich führt der erste Weg zur nächsten Polizeistation, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Natürlich braucht die Polizei die Angaben aus den Wagenpapieren und ist dankbar für Details, die zur Aufklärung des Falles führen. So könnte ein im Auto vergessenes Handy schon erheblich weiterhelfen. Manche modernen Fahrzeuge verfügen sogar über ein Ortungssystem.

Sollte dies nicht der Fall sein, und das Fahrzeug bleibt vorerst verschwunden, sollte die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden, sofern eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Je nach Versicherungsart und Versicherungsgesellschaft wird für die Zeit der Wiederbeschaffung eines adäquaten Fahrzeuges, ein Mietwagen gestellt.

Wie viel die Versicherung letztendlich vom entstandenen Schaden ersetzt, hängt vom Vertrag und dem nachweisbaren Zustand des gestohlenen Fahrzeuges mit der jweiligen Sonderausstattung ab.

Etwas anders sieht es aus, wenn es der Polizei doch gelingt, die Täter zu fassen und im glücklichsten Fall das Auto unversehrt zurück zu bringen.

Liegen Beschädigungen oder gar Vandalismus vor, ist es der Halter des Fahrzeuges, der seine Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht geltend machen muss.

Meist wird dabei aus Beweisgründen erst der Strafprozess abgewartet. Allerdings fragt sich in einem solchen Fall, ob es sinnvoll ist, „gutes Geld schlechtem Geld hinterher zu werfen“, sprich: Ob die Ansprüche in den nächsten 30 Jahren überhaupt durchgesetzt werden können.


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