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Auto abmelden
Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges kann bei jeder vom Wohnort bestimmten, zuständigen
Kfz-Zulassungsstelle eingereicht werden.
Ist die Dauer für den Abmeldungszeitraum des Autos für unter ein Jahr geplant, wird
diese als "vorübergehende Stilllegung" bezeichnet. In diesem Fall ist lediglich
die Abgabe des Fahrzeugscheines an die Zulassungsstelle erforderlich. Der Kraftfahrzeugschein
bleibt aber im Besitz des Kfz-Eigentümers, wird von der Behörde aber mit einem Eintragung
der Abmeldedaten versehen. Die Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeuges müssen entstempelt
werden. Im Klartext bedeutet dies, dass die Dienststempel der Behörden von dem vorderen
sowie dem hinteren Kennzeichen zu entfernen sind.
Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass man ab der Stilllegung von der Versicherung
und der Steuer befreit ist. Nachweise für die Stilllegung gehen automatisch an die
zuständigen Behörden.
Überzahlte Beiträge können somit schnell zurückgefordert werden. Überschreitet die
Abmeldung des Autos allerdings die Spanne der vorübergehenden Stilllegung, ist nicht
nur die Eintragung in den Fahrzeugschein und die Entstemplung der Kennzeichen zu
vollziehen, sondern darüber hinaus auch noch die Rückgabe des Fahrzeugbriefes
an die entsprechende Zulassungsstelle.
Der Fahrzeugbrief wird daraufhin mit mehreren Vermerken und Siegeln unbrauchbar
gemacht. Dennoch wird der Brief dem Eigentümer wieder ausgehändigt, damit man eventuell
zur gewünschten Zeit das Kraftfahrzeug wieder anmelden kann.
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