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Auto abmelden




Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges kann bei jeder vom Wohnort bestimmten, zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eingereicht werden.

Ist die Dauer für den Abmeldungszeitraum des Autos für unter ein Jahr geplant, wird diese als "vorübergehende Stilllegung" bezeichnet. In diesem Fall ist lediglich die Abgabe des Fahrzeugscheines an die Zulassungsstelle erforderlich. Der Kraftfahrzeugschein bleibt aber im Besitz des Kfz-Eigentümers, wird von der Behörde aber mit einem Eintragung der Abmeldedaten versehen. Die Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeuges müssen entstempelt werden. Im Klartext bedeutet dies, dass die Dienststempel der Behörden von dem vorderen sowie dem hinteren Kennzeichen zu entfernen sind.

Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass man ab der Stilllegung von der Versicherung und der Steuer befreit ist. Nachweise für die Stilllegung gehen automatisch an die zuständigen Behörden.

Überzahlte Beiträge können somit schnell zurückgefordert werden. Überschreitet die Abmeldung des Autos allerdings die Spanne der vorübergehenden Stilllegung, ist nicht nur die Eintragung in den Fahrzeugschein und die Entstemplung der Kennzeichen zu vollziehen,  sondern darüber hinaus auch noch die Rückgabe des Fahrzeugbriefes an die entsprechende Zulassungsstelle.

Der Fahrzeugbrief wird daraufhin mit mehreren Vermerken und Siegeln unbrauchbar gemacht. Dennoch wird der Brief dem Eigentümer wieder ausgehändigt, damit man eventuell zur gewünschten Zeit das Kraftfahrzeug wieder anmelden kann.




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