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Abgasuntersuchung
In regelmäßigen Abständen müssen die Besitzer von Kraftfahrzeugen, bis auf sehr
wenige Ausnahmen, zur Abgasuntersuchung. Die Abgasuntersuchung ist auch unter der
Abkürzung "AU" trägt.
Eine Vielzahl von Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisationen
bzw. -vereinen, sowie amtlich anerkannte Werkstätten, dürfen die Abgasuntersuchungen
durchführen.
Um diese durchführen zu lassen, muss man bei der dafür eingerichteten Stelle sein
Kraftwagen vorstellen. Bei den Untersuchungen wird überprüft, wie der Motor hinsichtlich
der Schadstoffemissionen eingestellt ist und ob die geforderten Werte nicht überschritten
werden.
Sollte dies der Fall sein, kann die Erneuerung der sechseckigen Prüfplakette untersagt
werden. Dies würde einer vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeugs gleichkommen,
weil man das Kfz nach Ablauf der alten Prüfplakette nicht mehr auf den Straßen bewegen
darf. Die Betriebserlaubnis würde in diesem Fall erlöschen.
Besser ist es deshalb, Reparaturen durchzuführen zu lassen, um die auftretenden
Schäden zu beseitigen. Der Zeitpunkt der nächsten AU ist an der Prüfplakette abzulesen.
Genau in der Mitte der Plakette befindet sich der Aufdruck des Jahres und exakt
darüber der Monat, indem die Abgasuntersuchung fällig wird.
Um eine schnelle optische Kontrolle durchführen zu können, verrät auch die Grundfarbe
das jeweils fällige Jahr. Pkw und Wohnmobile mit Ottomotor und G-Kat, Diesel Fahrzeuge
und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen nach erstmaligen Kauf,
erst nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.
Hat man allerdings keinen Kat, oder nur ein U-Kat (ungeregelter Katalysator) wird
man jedes Jahr zur Überprüfung gebeten.
Alle Diesel Nutzfahrzeuge und Wohnmobile über der zulässigen Gesamtmasse von 3,5
Tonnen gehören ebenfalls zu dieser Ausnahme.
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