Suche

Unser Service
» Auto Gewinnspiel
» Bußgeldkatalog
» Gebrauchtwagen
» KFZ Versicherung
» Routenplaner
Rund um das Auto
» Audio & Hifi
» Autobahngebühren
» Automarken
» Autokauf / Verkauf
» Autokredit
» Auto Wissen
» Auto Ersatzteile
» Benzin sparen
» Fahrsicherheit
» Finanzierung / Steuern
» Führerscheinklassen
» Karosserie
» Kfz-Kennzeichen
» Kfz-Steuertabelle
» Kaufberatung
» Navigationssysteme
» Oldtimer / Youngtimer
» Pflege / Reinigung
» Pkw Neuzulassungen
» Punkte in Flensburg
» Reifen
» Reparaturanleitungen
» Staumeldungen
» Schwackeliste
» Tankstellen
» Tipps & Tricks
» Tuning
» Verkehrszeichen
» Verkehrsrecht
» Zubehör / Werkzeug
» Sonstiges

Hier dreht sich alles ums Auto - AutoWebsite.de

 

 

 

Autowebsite » Tipps & Tricks » Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung




In regelmäßigen Abständen müssen die Besitzer von Kraftfahrzeugen, bis auf sehr wenige Ausnahmen, zur Abgasuntersuchung. Die Abgasuntersuchung ist auch unter der Abkürzung "AU" trägt.

Eine Vielzahl von Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisationen bzw. -vereinen, sowie amtlich anerkannte Werkstätten, dürfen die Abgasuntersuchungen durchführen.

Um diese durchführen zu lassen, muss man bei der dafür eingerichteten Stelle sein Kraftwagen vorstellen. Bei den Untersuchungen wird überprüft, wie der Motor hinsichtlich der Schadstoffemissionen eingestellt ist und ob die geforderten Werte nicht überschritten werden.

Sollte dies der Fall sein, kann die Erneuerung der sechseckigen Prüfplakette untersagt werden. Dies würde einer vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeugs gleichkommen, weil man das Kfz nach Ablauf der alten Prüfplakette nicht mehr auf den Straßen bewegen darf. Die Betriebserlaubnis würde in diesem Fall erlöschen.

Besser ist es deshalb, Reparaturen durchzuführen zu lassen, um die auftretenden Schäden zu beseitigen. Der Zeitpunkt der nächsten AU ist an der Prüfplakette abzulesen. Genau in der Mitte der Plakette befindet sich der Aufdruck des Jahres und exakt darüber der Monat,  indem die Abgasuntersuchung fällig wird.

Um eine schnelle optische Kontrolle durchführen zu können, verrät auch die Grundfarbe das jeweils fällige Jahr. Pkw und Wohnmobile mit Ottomotor und G-Kat, Diesel Fahrzeuge und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen nach erstmaligen Kauf, erst nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.

Hat man allerdings keinen Kat, oder nur ein U-Kat (ungeregelter Katalysator) wird man jedes Jahr zur Überprüfung gebeten.

Alle Diesel Nutzfahrzeuge und Wohnmobile über der zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gehören ebenfalls zu dieser Ausnahme.




Diese Seite empfehlen | Diese Seite verlinken


Beliebte Artikel:

Richtig überbrücken
Bremsbeläge wechseln
Auspuff wechseln
KFZ Vollmacht




Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:


Leser-Kommentare (0)


Ihr Name:


Ihr Kommentar:


Sicherheitsabfrage:






Impressum - Haftungshinweise - Sitemap