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Schaden in der Waschanlage
Alle sechs Wochen wäscht der Deutsche im Durchschnitt sein Auto, mehr als ein Dreiviertel davon nutzt die Waschanlage. Doch was passiert eigentlich, wenn das Auto nicht nur sauber wird, sondern auch einen Schaden davonträgt?
Die häufigsten Schäden
Waschstraßen haben Hochkonjunktur. In der Regel passiert bei der Benutzung einer solchen nichts, aber gelegentlich kommt es eben doch zu Schäden. Am häufigsten werden Kratzer am Lack beanstandet.
Aber auch der Abriss von Bauteilen des Fahrzeuges, wie etwa der Außenspiegel oder Scheibenwischer, kommt vor. Weiterhin kann es zu Kollisionen zwischen dem Auto und einem Teil der Waschstraße oder zwischen zwei Fahrzeugen kommen. Selten hingegen wird in einer Waschanlage mit falsch abstimmten Waschchemikalien gearbeitet.
Ursachen
Bei abgerissenen Bauteilen wie etwa ein Außenspiegel liegt die Ursache oftmals in einer günstigen Herstellung des Fahrzeuges. Diese Teile sind dann schlichtweg unprofessionell angebracht worden. Oft ist aber auch der Fahrzeughalter selbst Schuld. Vor allem Fahrer von Automatikfahrzeugen fahren gerne in einer Waschstraße anstatt sich ziehen zu lassen.
Folge: Beschädigungen sowohl am Fahrzeug als auch an den Geräten der Waschstraße. In diesem Fall haftet die Versicherung des Fahrzeughalters. Auch werden die Benutzanweisungen oft nicht eingehalten. Das Einfahren der Antenne oder Einklappen der Außenspiegel sind nur zwei der Vorschriften, die gerne übersehen werden. Dadurch entstandene Schäden muss der Fahrzeughalter selbst bezahlen.
Wie reagiert man in einem Schadensfall?
Zunächst einmal ist es wichtig, jeden Schaden sofort dem Personal zu melden. Einige Fälle, wie oben beschrieben, sind einfach zu klären. Schwieriger hingegen wird es, wenn Kratzer am Auto entstanden sind.
Das Problem: Der Fahrzeughalter ist in der Beweispflicht, d.h., er muss beweisen, dass der Schaden in der Waschstraße entstanden ist.
Ratsam ist es, den Fahrzeugzustand vorher zu dokumentieren.
Einfache Fotos z.B. mit der Handykamera genügen dabei. Kommt es dann tatsächlich zu Schäden, sollten diese ebenfalls fotografiert werden. Das bezeichnet man als Beweissicherung.
Von den Geschäftsbedingungen nicht abschrecken lassen
Aus Angst vor Beschwerden oder Klagen haben viele Waschanlagen-Betreiber „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ festgelegt. Diese sind meistens in der Einfahrt zu finden und geben Informationen darüber, wofür der Betreiber haftet und wofür eben nicht.
Allerdings muss hierbei angemerkt werden, dass die meisten Haftungsausschlüsse vor Gericht keinen Bestand hätten. Sie gelten als unwirksam. Das beinhaltet auch Lack- und Kratzschäden, von denen die Waschanlagen-Betreiber gerne behaupten, sie seien aufgrund der modernen Technik gar nicht möglich. Diese oftmals unwirksamen Haftungsausschlüsse sollen vor allem eines tun. Den Autofahrer davon abhalten, den Rechtsweg einzuschlagen.
Aber dennoch gilt: Ein Rechtsstreit lohnt sich nur dann, wenn man den entstandenen Schaden wirklich nachweisen kann. Es muss also Beweise geben, die dem Gericht vorgelegt werden könnten. Das Schadensbild sollte außerdem zur Waschanlage passen, ansonsten sind die Chancen auf einen Erfolg eher gering.
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