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Einachsanhänger
Ein Einachsanhänger bietet eine ideale Möglichkeit, die Transportkapazität eines Pkw zu erhöhen. Der preiswerte Transport für den Grundstücksbesitzer lässt sich mit einem Einachsanhänger genau so bewerkstelligen, wie eine Reihe von Freizeitaktivitäten mittels Bootstrailer oder Caravans. Doch wer mit einem solchen Gespann unterwegs ist, der sollte die folgenden Tipps beachten.
Anhängelast
Nicht jeder Pkw ist auch ein geeignetes Zugfahrzeug. Wie viel ein Kraftfahrzeug ziehen darf, ist in der Zulassungsbescheinigung in der Rubrik zulässige Anhängelast verzeichnet. Auch wenn viele Anhänger heute über eine eigene Bremse verfügen, darf das Gewicht den maximalen Wert nicht überschreiten, das überfordert Motor und Bremsen des Zugfahrzeuges.
Stützlast
Einachsanhänger stützen sich auf der Anhängerkupplung ab und stabilisieren so das Zugfahrzeug. Das Maß dafür ist die Stützlast und wird durch die richtige Lastverteilung erreicht. Der Kraftfahrer findet die maximale Stützlast in der Betriebsanleitung oder an der Anhängerkupplung. Als Faustregel gilt hier: mindestens vier Prozent des tatsächlichen Anhängergewichtes, höchstens jedoch 25 Kilogramm. Das heißt also, die Ladung muss so lange hin und her geschoben werden, bis dieser Werte stimmt.
Führerschein
Hier hat uns leider das europäische Führerscheinrecht eine sehr komplizierte Regelung beschert. Für die Führerscheinklasse B kann das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal so groß sein wie das Leergewicht des Zugfahrzeuges, beide zulässigen Gesamtgewichte (Pkw und Anhänger) dürfen in der Summe 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Wenn das Gespann insgesamt größer wird, das ist in der Regel bei sehr großen Lastanhängern und Wohnwagen der Fall, benötigt der Pkw-Fahrer den Führerschein Klasse BE. Wer seine Fahrerlaubnis allerdings schon vor 1999 erworben hat, den kann das alles kalt lassen, damals gab es diese komplizierte Festlegung noch nicht.
Sonntagsfahrverbot
Viele Fahrzeughalter lassen ihren Transporter oder Pick up aus steuerlichen Gründen gern als Lkw zu. Ein Gespann aus Lkw und Anhänger unterliegt unabhängig von seiner Größe dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine Privatfahrt handelt.
Straßenverkehrsordnung
In der deutschen StVO gibt es einige spezielle Regelungen für das Fahren mit einem Einachsanhänger. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Anhänger beträgt außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen 80 km/h. Wenn Zugfahrzeug und Anhänger bestimmte technische Anforderungen erfüllen, dann kann das maximale Tempo auf 100 km/h festgelegt werden, das muss aber von einem Sachverständigen untersucht werden.
Auf Autobahnen mit drei Fahrstreifen haben Pkw mit Anhänger nichts in der ganz linken Spur zu suchen. Kleinere Anhänger, die leicht zu übersehen sind, dürfen nicht allein auf öffentlichen Straßen geparkt werden, der große Caravan maximal für 14 Tage.
Das Fahren mit Anhänger
Das sollte jeder Mensch zunächst im verkehrsarmen Bereich üben. Viele Kraftfahrer unterschätzen Länge und Gewicht des Anhängers. Vor allem das Rangieren und Rückwärtsfahren mit einem Anhänger stellt auch so manchen erfahrenen Pkw-Lenker vor ungeahnte Probleme. In vielen Städten gibt es dazu Verkehrsübungsplätze, praktische Tipps vermitteln Fahrschulen.
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