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Begleitendes Fahren
Mit Einführung des Modellversuches "Führerschein mit 17", wurde auch das begleitende
Fahren zum Thema.
Gemeint ist damit, dass minderjährige Führerscheinbesitzer der Klasse B nur in Begleitung
ein Fahrzeug führen dürfen. Die Begleitperson muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen,
um als solche zugelassen zu werden.
So ist es zum einen erforderlich, dass die Eltern oder der Erziehungsberechtigte
als allererstes ihre Einwilligung geben die Prüfung zum Erhalt der Fahrerlaubnis
abzulegen. Als nächstes muss auch bei der Wahl der Begleitperson das Einverständnis
gegeben werden, sofern man nicht selbst die Begleitperson ist.
Eine Begleitperson muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Das Alter muss mindestens
30 Jahre betragen und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
bestehen. Ebenso darf die Begleitperson nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
haben. Weiterhin ist es nicht zulässig, dass die Begleitperson einen Blutalkoholgehalt
von 0,5 Promille überschreitet oder der Begleiter unter Einfluss von Medikamenten
/ Drogen steht.
Lässt sich nun eine Begleitperson ausfindig machen, die diese Kriterien erfüllt,
ist natürlich für den jungen Führerscheininhaber die Freude am Fahren vermutlich
gemildert, denn die wenigsten fahren gern mit Papa, Mama oder einem großen Bruder
auf dem Beifahrersitz zur Schule oder in die Disko.
Die Offerte des begeleitenden Fahrens wird bei Jugendlichen eher zögerlich angenommen.
Eine Begleitperson wird in vielen Fällen als störend empfunden.
Viele stellen sich deshalb die Frage, ob es wirklich lohnenswert ist, die Führerscheinprüfung
mit 17 abzulegen, da der Führerscheinbesitzer nicht die Möglichkeit bekommt vor
dem 18. Geburtstag einen PKW allein zu führen und auch somit keine Unabhängigkeit
durch den Besitz der Fahrerlaubnis entsteht, da immer eine eingetragene Begleitperson
anwesend sein muss.
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