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Begleitendes Fahren




Mit Einführung des Modellversuches "Führerschein mit 17", wurde auch das begleitende Fahren zum Thema.

Gemeint ist damit, dass minderjährige Führerscheinbesitzer der Klasse B nur in Begleitung ein Fahrzeug führen dürfen. Die Begleitperson muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um als solche zugelassen zu werden.

So ist es zum einen erforderlich, dass die Eltern oder der Erziehungsberechtigte als allererstes ihre Einwilligung geben die Prüfung zum Erhalt der Fahrerlaubnis abzulegen. Als nächstes muss auch bei der Wahl der Begleitperson das Einverständnis gegeben werden, sofern man nicht selbst die Begleitperson ist.

Eine Begleitperson muss bestimmten Anforderungen entsprechen. Das Alter muss mindestens 30 Jahre betragen und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren bestehen. Ebenso darf die Begleitperson nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Weiterhin ist es nicht zulässig, dass die Begleitperson einen Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille überschreitet oder der Begleiter unter Einfluss von Medikamenten / Drogen steht.

Lässt sich nun eine Begleitperson ausfindig machen, die diese Kriterien erfüllt, ist natürlich für den jungen Führerscheininhaber die Freude am Fahren vermutlich gemildert, denn die wenigsten fahren gern mit Papa, Mama oder einem großen Bruder auf dem Beifahrersitz zur Schule oder in die Disko.

Die Offerte des begeleitenden Fahrens wird bei Jugendlichen eher zögerlich angenommen. Eine Begleitperson wird in vielen Fällen als störend empfunden.

Viele stellen sich deshalb die Frage, ob es wirklich lohnenswert ist, die Führerscheinprüfung mit 17 abzulegen, da der Führerscheinbesitzer nicht die Möglichkeit bekommt vor dem 18. Geburtstag einen PKW allein zu führen und auch somit keine Unabhängigkeit durch den Besitz der Fahrerlaubnis entsteht, da immer eine eingetragene Begleitperson anwesend sein muss.


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