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Auto Unfall Hilfe
Ein Unfall ist so ziemlich das schlimmste was man sich als Autofahrer vorstellen
kann. So schwer es einem auch fallen mag, aber das oberste Gebot im Falle eines
Unfalls heißt: Ruhe bewahren und versuchen möglichst klare Gedanken zu fassen.
Jeder Unfallbeteiligte muss anhalten, da man sich sonst der Unfallflucht strafbar
machen kann. Zuerst ist die Unfallstelle zu sichern, damit sich nicht Folgeunfälle
ereignen. Sollte beim Unfall jemand verletzt worden sein, ist unverzüglich Erste
Hilfe zu leisten und Notfalls der Notarzt zu rufen.
Die Polizei braucht bei Bagatellunfällen nicht angefordert zu werden. Es ist wichtig,
sich das amtliche Kennzeichen des beteiligten Fahrzeugs, sowie Name und Adresse
des Unfallgegners und - im Idealfall - möglicher Zeugen zu notieren.
Ebenfalls sollte man sich vom Unfallgegner den Namen und die Anschrift seiner Versicherungsgesellschaft,
sowie die Versicherungsscheinnummer geben lassen. Die eigene Haftpflichtversicherung
sollte man vorsorglich innerhalb von einer Woche informieren.
Die Dokumentation des Unfallhergangs, des Unfallorts und -zeitpunkts schließt sich
an. Es dürfen keine Unfallspuren beseitigt werden.
Der nächste zu klärende Punkt ist der der Unfallschuld. Wenn nachgewiesen werden
kann, dass dem Unfallgegner ein Alleinverschulden trifft, so muss dieser den gesamten
Schaden übernehmen. In einem solchen Fall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche
Kosten, wozu auch die Anwaltskosten des Geschädigten oder die Kosten für ein Sachverständigengutachten
zählen.
Ein Sachverständigengutachten kann bei größeren Schäden notwendig sein, um den Schadensumfang
zu bestimmen. Bei kleineren Schäden reicht für die Kostenerstattung ein Kostenvoranschlag
einer Fachwerkstatt aus.
Während der Reparaturzeit kann ein anderes Fahrzeug gemietet werden, welches allerdings
in Größe und Ausstattung dem beschädigten Fahrzeug entsprechen muss. Neben den Mietkosten
für das Ersatzfahrzeug können beim Unfallgegner auch Arzt- und Behandlungskosten,
sowie Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Ebenso kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann in Betracht kommen, sofern der
Unfallgegner fahrlässig gehandelt hat.
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