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Auto Unfall Hilfe




Ein Unfall ist so ziemlich das schlimmste was man sich als Autofahrer vorstellen kann. So schwer es einem auch fallen mag, aber das oberste Gebot im Falle eines Unfalls heißt: Ruhe bewahren und versuchen möglichst klare Gedanken zu fassen.

Jeder Unfallbeteiligte muss anhalten, da man sich sonst der Unfallflucht strafbar machen kann. Zuerst ist die Unfallstelle zu sichern, damit sich nicht Folgeunfälle ereignen. Sollte beim Unfall jemand verletzt worden sein, ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und Notfalls der Notarzt zu rufen.

Die Polizei braucht bei Bagatellunfällen nicht angefordert zu werden. Es ist wichtig, sich das amtliche Kennzeichen des beteiligten Fahrzeugs, sowie Name und Adresse des Unfallgegners und - im Idealfall - möglicher Zeugen zu notieren.

Ebenfalls sollte man sich vom Unfallgegner den Namen und die Anschrift seiner Versicherungsgesellschaft, sowie die Versicherungsscheinnummer geben lassen. Die eigene Haftpflichtversicherung sollte man vorsorglich innerhalb von einer Woche informieren.

Die Dokumentation des Unfallhergangs, des Unfallorts und -zeitpunkts schließt sich an. Es dürfen keine Unfallspuren beseitigt werden.

Der nächste zu klärende Punkt ist der der Unfallschuld. Wenn nachgewiesen werden kann, dass dem Unfallgegner ein Alleinverschulden trifft, so muss dieser den gesamten Schaden übernehmen. In einem solchen Fall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten, wozu auch die Anwaltskosten des Geschädigten oder die Kosten für ein Sachverständigengutachten zählen.

Ein Sachverständigengutachten kann bei größeren Schäden notwendig sein, um den Schadensumfang zu bestimmen. Bei kleineren Schäden reicht für die Kostenerstattung ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.

Während der Reparaturzeit kann ein anderes Fahrzeug gemietet werden, welches allerdings in Größe und Ausstattung dem beschädigten Fahrzeug entsprechen muss. Neben den Mietkosten für das Ersatzfahrzeug können beim Unfallgegner auch Arzt- und Behandlungskosten, sowie Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Ebenso kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann in Betracht kommen, sofern der Unfallgegner fahrlässig gehandelt hat.




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