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Oldtimer Verkauf
Wenn Oldtimer über ihren bisherigen Lebenszyklus berichten könnten, was für abenteuerliche Geschichten würden da wohl ans Tageslicht kommen? Wie viel Weltgeschichte sie miterlebt und was sie dabei alles gesehen haben? Wohin sie ihre Besitzer begleiten durften, wie sie behandelt wurden und auf welche Weise man sich von ihnen trennte.
Einem echten Oldtimer Liebhaber fällt es meistens schwer, sich von seinem geschätzten Sammelobjekt zu trennen, oder umständehalber trennen zu müssen. Auch wenn es sich bei dem Verkauf „nur um ein Auto“ handelt, soll der Übergang in den nächsten Auto-Lebensabschnitt möglichst reibungslos verlaufen und die Zukunftsprognose positiv aussehen.
Je nach Vorliebe des Verkäufers werden Oldtimer, wie jüngere Fahrzeuge auch, entweder über die gute, alte Zeitungsanzeige angeboten, oder heutzutage ganz modern und bequem, über Verkaufsportale im Internet.
Dabei spielt ein realistischer Preis eine ganz wesentliche Rolle. Denn, ist der verlangte Preis zu gering, wird bares Geld verschenkt, ist er zu hoch, werden Kaufinteressenten verschreckt.
Deshalb sollte ein unabhängiges Wertgutachten Gewissheit schaffen über den Gesamtzustand des Fahrzeuges und eine Zustandsnote zwischen 1 und 6 vergeben. Wobei Note 1 einen Zustand beschreibt, bei dem der Oldtimer ohne Einschränkungen fahrbereit ist und als neuwertig gilt.
Und Note 6 bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr zu restaurieren ist und nur noch geschichtsträchtigen Wert besitzt.
Eine solche Prüfung durch eine neutrale Stelle hinterlässt beim Kaufinteressenten weniger Zweifel.
Ein rostfreier und im Originalzustand erhaltener Oldtimer ist vor allem etwas für Oldtimer Liebhaber, wenngleich die Freude, einen Oldtimer zu fahren, auch bei Fahrzeugen mit Zustand 2-3 gegeben ist.
Der Pflegezustand des Schnauferls beeinflusst die Kaufentscheidung ebenfalls ganz maßgeblich. Im Innenraum sollten die Armaturen sauber, Aschenbecher, Handschuhfach und Kofferraum geleert und die Polster und der Himmel gründlich gereinigt sein. Ein auf Hochglanz polierter Lack, eventuell ausgebesserte kleine Beschädigungen und eine Motorwäsche können gleichfalls nicht schaden.
Handelt es sich um ein bereits restauriertes Fahrzeug, ist dem Käufer eine lückenlose, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation vorzulegen.
Auch eine gelungene Präsentation des Verkaufsobjektes ist von großer Wichtigkeit. Tolle Fotos des gepflegten Liebhaberstückes, möglichst von allen Seiten und vom Innenraum, und das Ganze vor einer passenden Kulisse, wecken die Kauflust. Wenn dazu noch die Vorzüge, Extras, eventuell geschichtliche Besonderheiten aufgezählt werden, ist ein entscheidender Schritt in Richtung Verkauf getan. Aber Achtung!
Keine falschen Hoffnungen wecken oder Unwahrheiten erzählen.
Das Fahrzeug sollte, wenn möglich, über eine lückenlose Historie und ausschließlich über Extras aus der jeweiligen Zeit, verfügen.
Ist ein Kaufinteressent gefunden und wird eine Probefahrt gewünscht, sind zwei Dinge grundsätzlich zu beachten. Vor der Probefahrt: Führerschein und Personalausweis des Käufers prüfen und bei der Probefahrt: immer mitfahren!
Kommt es zum Kaufabschluss, gilt die bewährte Regel, Gebrauchtwagenkauf nur gegen Bar. In einem schriftlichen Kaufvertrag ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass keine Gewährleistung vereinbart wurde. Die Übergabe des Fahrzeuges und die Aushändigung des Fahrzeugbriefes, sowie alle zum Fahrzeug gehörende Unterlagen, erfolgt erst, wenn der volle Kaufpreis beglichen ist.
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