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Gokart mit Straßenzulassung
Die Gokarts mit Straßenzulassung werden auch Straßenkarts genannt und gelten als
Kleinstfahrzeuge mit einem Motor und können entsprechend für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen werden. Verankert ist dies in der Richtlinie der
Europäischen Union „Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige und leichte
vierrädrige Kraftfahrzeuge“.
Solche Gokart erreichen problemlos Geschwindigkeiten die über 60 km/h liegen und
dürfen so theoretisch auch auf Autobahnen fahren. Straßenkarts werden mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h als Leichtfahrzeuge zugelassen. Erforderlich
ist hierzu die Fahrerlaubnis Klasse S.
Jedoch ist die Straßenzulassung für diese Gokarts sehr umstritten, da sie
aufgrund ihrer geringen Höhe für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu sehen
sind. Zudem besteht für diese Gokarts in Deutschland keine Helm- und
Gurtpflicht.
Viele Fahrer lassen sich trotz dieser Nachteile nicht den Fahrspaß nehmen, denn
das Fahrgefühl in einem Go-Kart ist unbeschreiblich. Die Preise für ein neues
Gefährt dieser Art liegen bei circa 2.500 Euro. Dafür bietet dann z.B. das
Kreidler Kart F100 stolze 8 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von knapp 100
km/h. Für dieses Kart wird ein Führerschein der Klasse B oder 3 benötigt.
In Deutschland besteht für Karts mit Straßenzulassung Helmpflicht. Die
Unterhaltskosten halten sich im Rahmen und liegen z.B. bei dem oben genannten
Kart bei circa 80 Euro für die Haftpflichtversicherung und 35 Euro für die
Steuern.
Wer ein solches Go-Kart Probe fahren möchte, kann dies bei einem der vielen
Vermietern in größeren Städten machen. Voraussetzung ist hierfür ein
Mindestalter von 21 Jahren, sowie in den meisten Fällen, die Hinterlegung einer
Kaution.
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