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Autowebsite » Kaufberatung » Gokart mit Straßenzulassung

Gokart mit Straßenzulassung




Die Gokarts mit Straßenzulassung werden auch Straßenkarts genannt und gelten als Kleinstfahrzeuge mit einem Motor und können entsprechend für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Verankert ist dies in der Richtlinie der Europäischen Union „Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge“.

Solche Gokart erreichen problemlos Geschwindigkeiten die über 60 km/h liegen und dürfen so theoretisch auch auf Autobahnen fahren. Straßenkarts werden mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h als Leichtfahrzeuge zugelassen. Erforderlich ist hierzu die Fahrerlaubnis Klasse S.

Jedoch ist die Straßenzulassung für diese Gokarts sehr umstritten, da sie aufgrund ihrer geringen Höhe für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu sehen sind. Zudem besteht für diese Gokarts in Deutschland keine Helm- und Gurtpflicht.

Viele Fahrer lassen sich trotz dieser Nachteile nicht den Fahrspaß nehmen, denn das Fahrgefühl in einem Go-Kart ist unbeschreiblich. Die Preise für ein neues Gefährt dieser Art liegen bei circa 2.500 Euro. Dafür bietet dann z.B. das Kreidler Kart F100 stolze 8 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von knapp 100 km/h. Für dieses Kart wird ein Führerschein der Klasse B oder 3 benötigt.

In Deutschland besteht für Karts mit Straßenzulassung Helmpflicht. Die Unterhaltskosten halten sich im Rahmen und liegen z.B. bei dem oben genannten Kart bei circa 80 Euro für die Haftpflichtversicherung und 35 Euro für die Steuern.

Wer ein solches Go-Kart Probe fahren möchte, kann dies bei einem der vielen Vermietern in größeren Städten machen. Voraussetzung ist hierfür ein Mindestalter von 21 Jahren, sowie in den meisten Fällen, die Hinterlegung einer Kaution.




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