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Führerscheinklassen



Führerschein-klasse

Beschreibung

Mindestalter

setzt voraus

schließt ein

Hinweise

Kleinkrafträder

AM (M)

2 oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern

ab 16 Jahren

-

-

Der Führerschein kann bereits mit 15½ Jahren absolviert und angewendet werden

Krafträder *)

A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 Kilowatt (15 PS)

ab 16 Jahren

-

M

Bevor das 18. Lebensjahr erreicht wird, muss das Motorrad mechanisch oder elektrisch gedrosselt auf 80 Stundenkilometer gefahren werden.

A beschränkt (A2 bzw. AB)

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 Kilowatt und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 Kilowatt pro Kilogramm

ab 18 Jahren

-

A1, M

Die Klasse A beschränkt wird automatisch nach zwei Jahren zur Klasse A unbeschränkt (Hierzu ist weder eine weitere Ausbildung noch eine Prüfung oder Ähnliches notwendig).

A

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 Stundenkilometern (auch mit Beiwagen).

ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. A(beschränkt) (AB).

(Ein Nachweis dieser zweijährigen Fahrpraxis ist nicht erforderlich)

A2 bzw. A(beschränkt)(AB)

A1, M

Die Forderung der zweijährigen Fahrpraxis entfällt ab dem 25. Lebensjahr bei Neuerwerb.

Wenn der Führerschein im Alter von 24 Jahren neu erworben wird, fällt dieser in die Klasse A beschränkt und ist somit erst nach Ablauf der vollen zwei Jahre automatisch die Klasse A. (und nicht mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs)

PKW


B

Kraftwagen bis 3,5Tonnen zulässiger Gesamtmasse und maximal acht Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu)

ab 17 Jahren in Form des Begleitenden Fahrens), ab 18 uneingeschränkt

-

M, L, S sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde(z.B. Code 111 in Österreich)

Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)

BE

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt.

B

-

zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 Tonnen

LKW




C

Kraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

ab 18 Jahren

B

C1

Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 Tonnen, befristet gültig

C1

Kraftwagen mit 3,5–7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (der Fahrersitz zählt nicht hierzu)

ab 18 Jahren

B

-

Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

CE

Last- und Sattelzüge

ab 18 Jahren

C

BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T

siehe C

C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

ab 18 Jahren

C1

BE, D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden

Züge bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 Tonnen, befristet gültig

Omnibusse





D

Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu)

ab 21 Jahren

B

D1

Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

D1

Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu)

ab 21 Jahren

B

-

siehe D

DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

ab 21 Jahren

D

BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden

befristet gültig

D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

ab 21 Jahren

D1

BE, C1E, sofern C1 vorhanden

Züge bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig

Sonstige

S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 Stundenkilometern

ab 16 Jahren

-

-

bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, bis 4 Kilowatt bei Diesel- oder elektrischem Antrieb, Leermasse bis 350 Kilogramm (ohne Akkus bei elektrischem Antrieb)




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