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Führerschein-klasse |
Beschreibung |
Mindestalter |
setzt voraus |
schließt ein |
Hinweise |
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Kleinkrafträder
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AM (M) |
2 oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern |
ab 16 Jahren |
- |
- |
Der Führerschein kann bereits mit 15½ Jahren absolviert und angewendet
werden |
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Krafträder *)
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A1 |
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung
von bis zu 11 Kilowatt (15 PS) |
ab 16 Jahren |
- |
M |
Bevor das 18. Lebensjahr erreicht wird, muss das Motorrad mechanisch
oder elektrisch gedrosselt auf 80 Stundenkilometer gefahren werden. |
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A beschränkt (A2 bzw. AB) |
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 Kilowatt und einem
Leistungsgewicht bis zu 0,16 Kilowatt pro Kilogramm |
ab 18 Jahren |
- |
A1, M |
Die Klasse A beschränkt wird automatisch nach zwei Jahren zur Klasse A
unbeschränkt (Hierzu ist weder eine weitere Ausbildung noch eine Prüfung
oder Ähnliches notwendig). |
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A |
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 Stundenkilometern (auch mit
Beiwagen). |
ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. A(beschränkt) (AB).
(Ein Nachweis dieser zweijährigen Fahrpraxis ist nicht erforderlich) |
A2 bzw. A(beschränkt)(AB) |
A1, M |
Die Forderung der zweijährigen Fahrpraxis entfällt ab dem 25. Lebensjahr
bei Neuerwerb.
Wenn der Führerschein im Alter von 24 Jahren neu erworben wird, fällt
dieser in die Klasse A beschränkt und ist somit erst nach Ablauf
der vollen zwei Jahre automatisch die Klasse A. (und nicht mit
der Vollendung des 25. Lebensjahrs) |
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PKW

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B |
Kraftwagen bis 3,5Tonnen zulässiger Gesamtmasse und maximal acht
Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu) |
ab 17 Jahren in Form des Begleitenden Fahrens), ab 18 uneingeschränkt |
- |
M, L, S sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt
wurde(z.B. Code 111 in Österreich) |
Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5
Tonnen Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als
die Leermasse des Zugfahrzeuges) |
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BE |
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
(sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) |
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt. |
B |
- |
zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 Tonnen |
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LKW



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C |
Kraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze
(ausgenommen Fahrersitz) |
ab 18 Jahren |
B |
C1 |
Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine
gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 Tonnen, befristet gültig |
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C1 |
Kraftwagen mit 3,5–7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, maximal 8
Sitzplätze (der Fahrersitz zählt nicht hierzu) |
ab 18 Jahren |
B |
- |
Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig |
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CE |
Last- und Sattelzüge |
ab 18 Jahren |
C |
BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T |
siehe C |
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C1E |
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse |
ab 18 Jahren |
C1 |
BE, D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden |
Züge bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren
keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 Tonnen, befristet gültig |
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Omnibusse




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D |
Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu) |
ab 21 Jahren |
B |
D1 |
Anhänger bis 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig |
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D1 |
Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (der Fahrersitz zählt nicht hierzu) |
ab 21 Jahren |
B |
- |
siehe D |
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DE |
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse |
ab 21 Jahren |
D |
BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden |
befristet gültig |
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D1E |
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse |
ab 21 Jahren |
D1 |
BE, C1E, sofern C1 vorhanden |
Züge bis 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet
gültig |
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Sonstige |
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S |
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis
jeweils 45 Stundenkilometern |
ab 16 Jahren |
- |
- |
bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, bis 4 Kilowatt bei Diesel- oder
elektrischem Antrieb, Leermasse bis 350 Kilogramm (ohne Akkus bei
elektrischem Antrieb) |