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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Zweitwagen Versicherung

Zweitwagen Versicherung




Die Einstufung des Zweitwagens wird von den Versicherern ganz unterschiedlich gehandhabt. In der Regel ist es wesentlich günstiger einen Wagen als Zweitwagen zu versichern, jedoch muss hierbei zwingend das Fahrzeug auf denselben Versicherungsnehmer oder seinen jeweiligen Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen sein.

Weitere Voraussetzungen sind, dass der Versicherungsnehmer bzw. dessen Ehe-/Lebenspartner die einzigen Nutzer des Fahrzeugs sind und das der Versicherungsnehmer sowie der Halter Privatpersonen sind.

Aufgrund der Zweitwagenregelung ist es erlaubt, eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens vorzunehmen. So besagt die Zweitwagenregelung, dass das anzumeldende Auto in die Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat und dies mindestens in der SF 1/2 eingestuft ist.

Diese Regelung kann dazu genutzt werden, z.B. Kindern einen günstigeren Einstieg in die Kfz-Versicherung zu ermöglichen, wenn das Auto auf die Eltern angemeldet ist. Die Einstufung erfolgt bei der Ersteinstufung im Normalfall nämlich in der Schadensfreiheitsklasse 0.

Die Kosten für die jeweilige Zweitwagenversicherung sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich, ebenso die Konditionen und Vertragsinhalte. Der Verbraucher sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme in der Haftpflicht Zweitwagen Versicherung mindestens 100 Millionen Euro beträgt.

Des weiteren gilt hier, wie bei allen andern Versicherungen auch: vergleichen lohnt sich!




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