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Zweitwagen Versicherung
Die Einstufung des Zweitwagens wird von den Versicherern ganz unterschiedlich
gehandhabt. In der Regel ist es wesentlich günstiger einen Wagen als Zweitwagen
zu versichern, jedoch muss hierbei zwingend das Fahrzeug auf denselben
Versicherungsnehmer oder seinen jeweiligen Ehepartner oder Lebenspartner in
häuslicher Gemeinschaft zugelassen sein.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Versicherungsnehmer bzw. dessen
Ehe-/Lebenspartner die einzigen Nutzer des Fahrzeugs sind und das der
Versicherungsnehmer sowie der Halter Privatpersonen sind.
Aufgrund der Zweitwagenregelung ist es erlaubt, eine günstigere Einstufung bei
der Neuanmeldung eines weiteren Wagens vorzunehmen. So besagt die
Zweitwagenregelung, dass das anzumeldende Auto in die Schadensfreiheitsklasse SF
1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug
versichert hat und dies mindestens in der SF 1/2 eingestuft ist.
Diese Regelung kann dazu genutzt werden, z.B. Kindern einen günstigeren Einstieg
in die Kfz-Versicherung zu ermöglichen, wenn das Auto auf die Eltern angemeldet
ist. Die Einstufung erfolgt bei der Ersteinstufung im Normalfall nämlich in der
Schadensfreiheitsklasse 0.
Die Kosten für die jeweilige Zweitwagenversicherung sind von
Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich,
ebenso die Konditionen und Vertragsinhalte. Der Verbraucher sollte jedoch
unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme in der Haftpflicht
Zweitwagen Versicherung mindestens 100 Millionen Euro beträgt.
Des weiteren gilt hier, wie bei allen andern Versicherungen auch:
vergleichen lohnt sich!
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