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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung




Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Die Vollkaskoversicherung ist im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht Pflicht, sondern kann freiwillig abgeschlossen werden.

Mit ihr werden selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Vollkasko schließt auch Schäden ein, wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird (Fahrerflucht), oder wenn er zahlungsunfähig ist.

Auch bei Schäden durch Kleinkinder, die nicht haftbar sind, zahlt die Vollkaskoversicherung. Bei einer Vollkasko ist die Teilkasko immer mit eingeschlossen, sodass auch diese Schäden (Wildschaden, Brand, Diebstahl) versichert sind.

Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht erhält der Versicherungsnehmer bei der Vollkasko für schadenfreie Jahre einen Schadenfreiheitsrabatt. Wer viele Jahre unfallfrei gefahren ist, kann mit der Vollkasko im Beitrag günstiger liegen als bei der Teilkasko, wo es keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Beim Kauf eines neuen KFZ sollte immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Wird das Fahrzeug nicht sofort bezahlt (Leasing oder Ratenkauf), so verlangt der Verkäufer in der Regel eine Vollkasko.

Die Vollkaskoversicherung kann mit verschieden hohen Selbstbeteiligungen abgeschlossen werden. Davon ist die Beitragshöhe mit abhängig. Jedes Versicherungsunternehmen kann andere Versicherungsbedingungen und Beiträge anbieten. Ein Versicherungsvergleich ist unbedingt zu empfehlen.

Sehr einfach ist das über das Internet möglich. Die gewünschten Daten werden in der Tabelle eingetragen. Sofort sind die günstigen Versicherer aufgelistet. Beim Vergleich liegen die Online Versicherungsgesellschaften oft mit günstigen Beiträgen vorn.

Diese Direktversicherer arbeiten ohne Außendienst und können die eingesparten Kosten an die Kunden weiterreichen.




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