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Vollkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Die Vollkaskoversicherung
ist im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht Pflicht, sondern kann freiwillig
abgeschlossen werden.
Mit ihr werden selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Vollkasko
schließt auch Schäden ein, wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird (Fahrerflucht),
oder wenn er zahlungsunfähig ist.
Auch bei Schäden durch Kleinkinder, die nicht haftbar sind, zahlt die Vollkaskoversicherung.
Bei einer Vollkasko ist die Teilkasko immer mit eingeschlossen, sodass auch diese
Schäden (Wildschaden, Brand, Diebstahl) versichert sind.
Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht erhält der Versicherungsnehmer bei der Vollkasko
für schadenfreie Jahre einen Schadenfreiheitsrabatt. Wer viele Jahre unfallfrei
gefahren ist, kann mit der Vollkasko im Beitrag günstiger liegen als bei der Teilkasko,
wo es keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.
Beim Kauf eines neuen KFZ sollte immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen
werden. Wird das Fahrzeug nicht sofort bezahlt (Leasing oder Ratenkauf), so verlangt
der Verkäufer in der Regel eine Vollkasko.
Die Vollkaskoversicherung kann mit verschieden hohen Selbstbeteiligungen abgeschlossen
werden. Davon ist die Beitragshöhe mit abhängig. Jedes Versicherungsunternehmen
kann andere Versicherungsbedingungen und Beiträge anbieten. Ein Versicherungsvergleich
ist unbedingt zu empfehlen.
Sehr einfach ist das über das Internet möglich. Die gewünschten Daten werden in
der Tabelle eingetragen. Sofort sind die günstigen Versicherer aufgelistet. Beim
Vergleich liegen die Online Versicherungsgesellschaften oft mit günstigen Beiträgen
vorn.
Diese Direktversicherer arbeiten ohne Außendienst und können die eingesparten Kosten
an die Kunden weiterreichen.
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