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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung




Mit der Teilkaskoversicherung werden Risiken die durch Brand, Explosion, Entwendung (Diebstahl), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild zustande kommen, versichert. Aber Brand ist nicht gleich Brand, so muss man wissen, dass Schäden an Fahrzeugteilen nicht in der Versicherung enthalten sind, deren Einsatz per Definition einer Hitzeeinwirkung unterliegt, so z.B. Bremsen, Sicherungen, Zündkerzen. Das Durchbrennen des Katalysators oder ein Kabelbrand wird als ein echter Brand angesehen und deshalb nicht von der Teilkaskoversicherung ersetzt.

Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind mit Ihren Schäden versichert, wenn der Schaden unmittelbar durch die Naturgewalt verursacht wurde. Bisher sind in der Teilkasko nur Schäden am Fahrzeug, die aufgrund eines Zusammenstoßes mit Haarwild (z.B. Wildschweine oder Rehe) verursacht wurden, versichert. Haben Sie ein Wildunfall erlitten, müssen Sie sich von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter eine Wildschadensbescheinigung besorgen und diese bei der Versicherung vorlegen.

Man spricht von einem Zusammenstoß, wenn das Fahrzeug aus der Bewegung heraus mit dem Haarwild kollidiert. Aufgrund eines Ausweichmanövers sind Schäden am Fahrzeug nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden. Schäden durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren werden von der Teilkasko­versicherung ausgeschlossen. Ob der Wildschaden durch einen Sachverständigen aufgenommen werden soll, müssen Sie vor Erteilung eines Reparaturauftrages mit Ihrer Versicherung klären.




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