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Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkaskoversicherung werden Risiken die durch Brand, Explosion,
Entwendung (Diebstahl), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und
Zusammenstoß mit Haarwild zustande kommen, versichert. Aber Brand ist nicht
gleich Brand, so muss man wissen, dass Schäden an Fahrzeugteilen nicht in der
Versicherung enthalten sind, deren Einsatz per Definition einer Hitzeeinwirkung
unterliegt, so z.B. Bremsen, Sicherungen, Zündkerzen. Das Durchbrennen des
Katalysators oder ein Kabelbrand wird als ein echter Brand angesehen und deshalb
nicht von der Teilkaskoversicherung ersetzt.
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind mit Ihren Schäden versichert,
wenn der Schaden unmittelbar durch die Naturgewalt verursacht wurde. Bisher sind
in der Teilkasko nur Schäden am Fahrzeug, die aufgrund eines Zusammenstoßes mit
Haarwild (z.B. Wildschweine oder Rehe) verursacht wurden, versichert. Haben Sie
ein Wildunfall erlitten, müssen Sie sich von der Polizei oder dem zuständigen
Jagdpächter eine Wildschadensbescheinigung besorgen und diese bei der
Versicherung vorlegen.
Man spricht von einem Zusammenstoß, wenn das Fahrzeug aus der Bewegung heraus
mit dem Haarwild kollidiert. Aufgrund eines Ausweichmanövers sind Schäden am
Fahrzeug nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug
verhindert wurden. Schäden durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren werden
von der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen. Ob der Wildschaden durch einen
Sachverständigen aufgenommen werden soll, müssen Sie vor Erteilung eines
Reparaturauftrages mit Ihrer Versicherung klären.
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