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Pkw Anhänger Steuern
Jeder, der in Deutschland ein Auto angemeldet hat,
weiß, dass einmal im Jahr die Kfz-Steuer fällig
wird. Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen gibt es in Deutschland
bereits seit etwa 60 Jahren und sie bildet eine wichtige Einnahmequelle
für den Staat. Die Grundlage für die Berechnung der
KFZ- Steuer sind seit ihrer Einführung der Hubraum des
Kraftfahrzeugs und die Verbrennungsart des PKW, also Ottomotor oder
Dieselantrieb. Ab dem 01.07.2009 wird sich allerdings bei der
Berechnung der Steuer etwas ändern, denn ab diesem Datum wird
auch der CO2-Ausstoss des Kraftfahrtzeugs zur Berechnung der Kfz-Steuer
mit herangezogen.
Die KFZ Steuer wird nicht nur für PKW in Rechnung
gestellt, sondern sie gilt genau so auch für PKW
Anhänger. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen
Bootsanhänger, um einen Kastenanhänger zum Transport
verschiedenster Dinge oder für einen Umzug, einen
Anhänger für den Transport von Motorrädern,
einen Hundeanhänger, um einen Pferdeanhänger oder um
einen sonstigen Anhänger für PKW handelt.
Im Allgemeinen müssen PKW Anhänger wie ein
PKW zugelassen werden, es muss für den Anhänger eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, es fallen Steuern
für einen PKW Anhänger an, er muss
regelmäßig zum TÜV und bei Fahrten im
Winter müssen auch auf den PKW Anhänger Winterreifen
aufgezogen werden.
Um die KFZ Steuer für einen zulassungspflichtigen PKW
Anhänger zu berechnen, muss man wissen, wie viele Kilogramm
der Anhänger wiegt bzw. wie hoch das verkehrsrechtlich
zugelassene Gesamtgewicht des PKW Anhängers ist. Dann teilt
man das Gesamtgewicht des Anhängers durch 200 und
multipliziert das Ergebnis mit 7,46 €.
Bis zu einer Gesamtsumme von 894,76 € hat man dann die
jährliche Steuer berechnet, die für den PKW
Anhänger gezahlt werden muss. Dies ergibt sich aus der
Regelung gemäß Paragraph 9 Absatz 1 Nr. 5 des
Kraftfahrt Steuer Gesetzes (KraftStG) für
Kraftfahrtzeuganhänger, nach der die KFZ Steuer für
PKW Anhänger 7,46 € je 200 KG verkehrsrechtlich
erlaubtes Gesamtgewicht des Anhängers beträgt. Liegt
der errechnete Betrag über 894,76 €, muss man
trotzdem nicht mehr bezahlen, da dieser Betrag die
Höchstgrenze ist, die pro Jahr an KFZ Steuer für PKW
Anhänger gezahlt werden muss.
Wem diese ganze Berechnung zu kompliziert oder zu
aufwändig ist, der kann sich die KFZ Steuer für PKW
Anhänger auch ganz einfach im Internet ausrechnen lassen. Hier
finden sich zahlreiche Seiten, auf denen man nur die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers in KG eingeben muss.
Außerdem gibt man an, für welchen Zeitraum man den
Anhänger anmelden möchte, also für das ganze
Jahr oder nur für einige, bestimmte Monate. Dies trifft
beispielsweise dann zu, wenn man seinen Bootsanhänger nur in
den Sommermonaten anmelden möchte. Mit einem Klick wird dann
direkt die jährliche KFZ Steuer für den PKW
Anhänger berechnet und man sieht sofort, mit welcher Belastung
man zu rechnen hat.
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