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Pkw Anhänger Steuern




Jeder, der in Deutschland ein Auto angemeldet hat, weiß, dass einmal im Jahr die Kfz-Steuer fällig wird. Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen gibt es in Deutschland bereits seit etwa 60 Jahren und sie bildet eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Die Grundlage für die Berechnung der KFZ- Steuer sind seit ihrer Einführung der Hubraum des Kraftfahrzeugs und die Verbrennungsart des PKW, also Ottomotor oder Dieselantrieb. Ab dem 01.07.2009 wird sich allerdings bei der Berechnung der Steuer etwas ändern, denn ab diesem Datum wird auch der CO2-Ausstoss des Kraftfahrtzeugs zur Berechnung der Kfz-Steuer mit herangezogen.

Die KFZ Steuer wird nicht nur für PKW in Rechnung gestellt, sondern sie gilt genau so auch für PKW Anhänger. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Bootsanhänger, um einen Kastenanhänger zum Transport verschiedenster Dinge oder für einen Umzug, einen Anhänger für den Transport von Motorrädern, einen Hundeanhänger, um einen Pferdeanhänger oder um einen sonstigen Anhänger für PKW handelt.

Im Allgemeinen müssen PKW Anhänger wie ein PKW zugelassen werden, es muss für den Anhänger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, es fallen Steuern für einen PKW Anhänger an, er muss regelmäßig zum TÜV und bei Fahrten im Winter müssen auch auf den PKW Anhänger Winterreifen aufgezogen werden.

Um die KFZ Steuer für einen zulassungspflichtigen PKW Anhänger zu berechnen, muss man wissen, wie viele Kilogramm der Anhänger wiegt bzw. wie hoch das verkehrsrechtlich zugelassene Gesamtgewicht des PKW Anhängers ist. Dann teilt man das Gesamtgewicht des Anhängers durch 200 und multipliziert das Ergebnis mit 7,46 €.

Bis zu einer Gesamtsumme von 894,76 € hat man dann die jährliche Steuer berechnet, die für den PKW Anhänger gezahlt werden muss. Dies ergibt sich aus der Regelung gemäß Paragraph 9 Absatz 1 Nr. 5 des Kraftfahrt Steuer Gesetzes (KraftStG) für Kraftfahrtzeuganhänger, nach der die KFZ Steuer für PKW Anhänger 7,46 € je 200 KG verkehrsrechtlich erlaubtes Gesamtgewicht des Anhängers beträgt. Liegt der errechnete Betrag über 894,76 €, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen, da dieser Betrag die Höchstgrenze ist, die pro Jahr an KFZ Steuer für PKW Anhänger gezahlt werden muss.

Wem diese ganze Berechnung zu kompliziert oder zu aufwändig ist, der kann sich die KFZ Steuer für PKW Anhänger auch ganz einfach im Internet ausrechnen lassen. Hier finden sich zahlreiche Seiten, auf denen man nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers in KG eingeben muss. Außerdem gibt man an, für welchen Zeitraum man den Anhänger anmelden möchte, also für das ganze Jahr oder nur für einige, bestimmte Monate. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn man seinen Bootsanhänger nur in den Sommermonaten anmelden möchte. Mit einem Klick wird dann direkt die jährliche KFZ Steuer für den PKW Anhänger berechnet und man sieht sofort, mit welcher Belastung man zu rechnen hat.




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