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Selbstbeteiligung
Da es in der Teilkaskoversicherung keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, kann man
seinen Betrag durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen senken. In der
Regel beträgt die Selbstbeteiligung 150 Euro pro Schadensfall, wobei es aber
auch die Wahlmöglichkeit zwischen 300 und 600 Euro gibt.
Tritt der Schadensfall ein, zieht die Versicherung von der Versicherungsleistung
die jeweils individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab.
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Voll- und Teilkaskoversicherung eine
Selbstbeteiligung mit abgeschlossen werden sollte, denn zu versichern ist
hierbei das große Risiko. Ein kleiner Schaden führt nicht gleich zu einem
finanziellen Ruin, jedoch kann der Prämienunterschied mit oder ohne diese
Selbstbetilgung erheblich sein.
Die Selbstbeteiligung wurde von den Versicherern nicht aus Rücksicht auf die
Verbraucher eingeführt, sondern um auf diese Art und Weise die Verwaltungsarbeit
mit Bagatellfällen zu vermeiden und so letztendlich auch Kosten einzusparen.
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