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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Schadenfreiheitsrabatt

Schadenfreiheitsrabatt




Die gängige Abkürzung für den Schadensfreiheitsrabatt ist "SF-Rabatt", was so auch in sämtlichen Kfz-Policen zu finden ist. Hierbei wird ein Rabatt auf die jeweils ermittelte Grundprämie gewährt, der sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre richtet.

Gezählt werden dabei die schadenfreie Jahre, getrennt nach der Vollkaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung. In den jeweiligen Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind die SF-Rabatte definiert. In der Teilkaskoversicherung gibt es grundsätzlich keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, wird der jeweilige Schadenfreiheitsrabatt nicht auf den neuen Versicherers übertragen, sondern es wird das Rabattgrundjahr, also die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres erfragt. Entsprechend den Tarifbestimmungen des neuen Versicherer werden dann die SF-Rabatte errechnet. Daher kann ein Versicherungswechsel einen besseren SF-Rabatt bringen, oder aber auch den Rabattverlust nach einem Schaden mindern oder gar verhindern.

Tritt der Versicherungsfall ein, und die Versicherungsgesellschaft reguliert den Schaden, wird zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl an schadensfreien Jahren in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung abgezogen.

Auf die Teilkaskoversicherung hat dies keinen Einfluss. Auch hier regeln die individuellen Tarifbestimmungen der Versicherer die Anzahl der abzuziehenden schadenfreien Jahren. Aus der Zahl der verbleibenden schadenfreien Jahren, ergibt sich dann wieder der neue Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem Schaden kann daher der Wechsel der Versicherung sogar einen Rabattverlust mindern oder verhindern.

Um eine Rückstufung nach einem Unfall zu verhindern, kann es bei Bagatellschäden, das sind Schäden bis 1.000 Euro, durchaus lohnen, den Schaden selbst zu tragen. In diesem Fall sollte man sich von seiner Versicherung ausrechnen lassen, wie die Rückstufung aussehen würde und dann vergleichen.

Teilweise bieten die Versicherungsgesellschaften eine individuelle Rückstufungstabelle an, oder sichern gegen einen Mehrbetrag ab, dass die Rückstufung im Schadenfall nicht so hoch ausfällt. Genannt wird dies oft "Rabattschutz" oder "Rabattretter".

Die Rückstufung kann vom Versicherungsnehmer aber auch innerhalb von sechs Monaten nach der Schadensregulierung zurückgekauft werden. Jedoch ist dies bisher in der Regel nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.




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