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Schadenfreiheitsrabatt
Die gängige Abkürzung für den Schadensfreiheitsrabatt ist "SF-Rabatt", was so
auch in sämtlichen Kfz-Policen zu finden ist. Hierbei wird ein Rabatt auf die
jeweils ermittelte Grundprämie gewährt, der sich nach der Anzahl der
schadenfreien Jahre richtet.
Gezählt werden dabei die schadenfreie Jahre, getrennt nach der
Vollkaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung. In den jeweiligen
Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind die SF-Rabatte
definiert. In der Teilkaskoversicherung gibt es grundsätzlich keinen
Schadensfreiheitsrabatt.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, wird der
jeweilige Schadenfreiheitsrabatt nicht auf den neuen Versicherers übertragen,
sondern es wird das Rabattgrundjahr, also die Anzahl der schadenfreien Jahre und
die Anzahl der Schäden des Vorjahres erfragt. Entsprechend den Tarifbestimmungen
des neuen Versicherer werden dann die SF-Rabatte errechnet. Daher kann ein
Versicherungswechsel einen besseren SF-Rabatt bringen, oder aber auch den
Rabattverlust nach einem Schaden mindern oder gar verhindern.
Tritt der Versicherungsfall ein, und die Versicherungsgesellschaft reguliert den
Schaden, wird zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine bestimmte Anzahl
an schadensfreien Jahren in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der
Vollkaskoversicherung abgezogen.
Auf die Teilkaskoversicherung hat dies keinen Einfluss. Auch hier regeln die
individuellen Tarifbestimmungen der Versicherer die Anzahl der abzuziehenden
schadenfreien Jahren. Aus der Zahl der verbleibenden schadenfreien Jahren,
ergibt sich dann wieder der neue Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem Schaden kann
daher der Wechsel der Versicherung sogar einen Rabattverlust mindern oder
verhindern.
Um eine Rückstufung nach einem Unfall zu verhindern, kann es bei
Bagatellschäden, das sind Schäden bis 1.000 Euro, durchaus lohnen, den Schaden
selbst zu tragen. In diesem Fall sollte man sich von seiner Versicherung
ausrechnen lassen, wie die Rückstufung aussehen würde und dann vergleichen.
Teilweise bieten die Versicherungsgesellschaften eine individuelle
Rückstufungstabelle an, oder sichern gegen einen Mehrbetrag ab, dass die
Rückstufung im Schadenfall nicht so hoch ausfällt. Genannt wird dies oft
"Rabattschutz" oder "Rabattretter".
Die Rückstufung kann vom Versicherungsnehmer aber auch innerhalb von sechs
Monaten nach der Schadensregulierung zurückgekauft werden. Jedoch ist dies
bisher in der Regel nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.
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