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Mautgebühren berechnen
In Deutschland wurde 2002 ein Gesetz zur Einführung einer streckenabhängigen
Gebühr für die Befahrung von Autobahnen mit Lkws eingeführt. Dieses Gesetz ist besser
begannt als "Mautsystem".
Es ist Teil des Anti-Stau-Programms und soll Straßen und Schienenstrecken finanzieren.
Darüber hinaus soll es für Spediteure Alternativen im Güterverkehr aufzeigen, das
heißt, dass die Möglichkeit den Verkehr auf die Schiene zu verlagern, als Anreiz
gelten soll.
Für die Erhebung der Gebühren in Deutschland ist die Firma Toll Collect zuständig.
Das System wird "Global Navigation Satellite System mit Cellular Network", kurz
GNSS/CN-Maut genannt. Über eine Zentrale werden alle relevanten Datensätze zusammengeführt
sowie verarbeitet und somit die Grundlagen für die Erhebung der Maut geschaffen.
Das System sieht vor, dass in jedem Fahrzeug eine On-Board-Unit (OBU) anzufinden
ist, welches mit einem GPS-Empfänger ausgestattet sein muss. Dieses sorgt für die
Positionsbestimmung und mittels eines GSM-Modems als Übermittlungsstation für die
Weiterleitung der Daten an die Zentrale.
Werden Autobahnen befahren, kann anhand der gefahrenen Kilometer die Mautgebühren
errechnet werden.
Ist ein Fahrzeug nicht mit diesem System ausgestattet und möchte dennoch deutsche
Bundesautobahnen befahren, kann bzw. muss das Fahrzeug manuell über Automaten oder
aber auch über das Internet eingebucht werden.
Zur Kontrolle der eingegebenen Daten werden diese bei den so genannten "Maut-Kontroll-Brücken"
überprüft. An ihnen werden jedes Fahrzeug, unabhängig ob es sich um ein Lkw oder
einem Pkw handelt, doppelt fotografiert.
Zum einen das Nummerschild und zusätzlich noch die gesamte Vorderseite. Wird durch
Vermessung festgestellt, dass es sich um einen Lkw handelt, wird das Kennzeichen
an Toll Collect übermittelt. Ist die Gebühr bereits entrichtet worden, werden die
Datensätze wieder gelöscht.
Des Weiteren haben das Bundesamt für Güterkraftverkehr fast 300 mobile Teams, welche
berechtigt sind die Fahrzeuge anzuhalten um somit "Maut Preller" aufzuspüren. Die
zu entrichtende Mautgebühr ist von der Umsatzsteuer frei und unterliegt somit nicht
dem Vorsteuerabzug.
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