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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Mautgebühren berechnen

Mautgebühren berechnen




In Deutschland wurde 2002 ein Gesetz zur Einführung einer streckenabhängigen Gebühr für die Befahrung von Autobahnen mit Lkws eingeführt. Dieses Gesetz ist besser begannt als "Mautsystem".

Es ist Teil des Anti-Stau-Programms und soll Straßen und Schienenstrecken finanzieren. Darüber hinaus soll es für Spediteure Alternativen im Güterverkehr aufzeigen, das heißt, dass die Möglichkeit den Verkehr auf die Schiene zu verlagern, als Anreiz gelten soll.

Für die Erhebung der Gebühren in Deutschland ist die Firma Toll Collect zuständig. Das System wird "Global Navigation Satellite System mit Cellular Network", kurz GNSS/CN-Maut genannt. Über eine Zentrale werden alle relevanten Datensätze zusammengeführt sowie verarbeitet und somit die Grundlagen für die Erhebung der Maut geschaffen.
 
Das System sieht vor, dass in jedem Fahrzeug eine On-Board-Unit (OBU) anzufinden ist, welches mit einem GPS-Empfänger ausgestattet sein muss. Dieses sorgt für die Positionsbestimmung und mittels eines GSM-Modems als Übermittlungsstation für die Weiterleitung der Daten an die Zentrale.

Werden Autobahnen befahren, kann anhand der gefahrenen Kilometer die Mautgebühren errechnet werden.

Ist ein Fahrzeug nicht mit diesem System ausgestattet und möchte dennoch deutsche Bundesautobahnen befahren, kann bzw. muss das Fahrzeug manuell über Automaten oder aber auch über das Internet eingebucht werden.

Zur Kontrolle der eingegebenen Daten werden diese bei den so genannten "Maut-Kontroll-Brücken" überprüft. An ihnen werden jedes Fahrzeug, unabhängig ob es sich um ein Lkw oder einem Pkw handelt, doppelt fotografiert.

Zum einen das Nummerschild und zusätzlich noch die gesamte Vorderseite. Wird durch Vermessung festgestellt, dass es sich um einen Lkw handelt, wird das Kennzeichen an Toll Collect übermittelt. Ist die Gebühr bereits entrichtet worden, werden die Datensätze wieder gelöscht.

Des Weiteren haben das Bundesamt für Güterkraftverkehr fast 300 mobile Teams, welche berechtigt sind die Fahrzeuge anzuhalten um somit "Maut Preller" aufzuspüren. Die zu entrichtende Mautgebühr ist von der Umsatzsteuer frei und unterliegt somit nicht dem Vorsteuerabzug.




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