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Leasingrückläufer




Ein Autokauf steht bevor und die Suche nach dem passenden Fahrzeug fängt an. Nur auf den ersten Blick ist die Auswahl an zum Verkauf stehenden Fahrzeugen reichlich. Wird eine besondere Ausstattung oder ein spezielles Modell gesucht reduziert sich rapide der Kreis der Automobile, die in Frage kommen.

Früher oder später gelangt ein Fahrzeug in Sichtweite, das als Leasingrückläufer gekennzeichnet ist. Zumeist sind diese Fahrzeuge sehr gut ausgestattet. Sie haben oftmals eine vergleichsmäßig geringe Laufleistung und werden zu sehr humanen Preisen angeboten. Da kommt bei dem Käufer natürlich die Frage auf, ob es an diesen Fahrzeugen keinen Haken gibt. Im direkten Sinne gibt es eigentlich keinen. Allerdings sollte dem Käufer bewusst sein, was Leasingfahrzeuge im Allgemeinen auszeichnet.

Grundsätzlich ist zwischen Privat- und Geschäftsleasing zu unterscheiden. Beim Privatleasing wird das Auto von einer Privatperson für einen bestimmten Zeitraum geleast. Anschließend besteht die Möglichkeit es zu übernehmen oder zurückzugeben. Zurückgegebene Fahrzeuge sind nun die oben erwähnten Leasingrückläufer. Oft wird zusätzlich zum Leasingvertrag noch ein Servicevertrag vereinbart. Somit sind Leasingfahrzeuge, auch aufgrund der Konditionen bei der Rücknahme, zumeist in sehr gutem Zustand. Alle Inspektionen und Wartungen werden turnusmäßig erledigt. Die Laufleistung wird nachweisbar richtig angegeben.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass das Leasingfahrzeug nicht ganz so pfleglich behandelt wurde, wie ein Gekauftes. Der Benutzer hat nun mal ein anderes Verhältnis zu einer Sache, die er nur für eine bestimmte Zeit besitzt. Deshalb sollte der Käufer eines derartigen Leasingrückläufers einiges bedenken. Unter Umständen wurde der Motor nicht immer warm gefahren. Es kann sein, dass das Fahrzeug wenig zimperlich bewegt wurde. Der Verschleiß kann höher ausfallen.

Entscheidet man sich für den Kauf eines Leasingrückläufers, der früher auf eine Firma zugelassen war kommt, ist folgendes zu berücksichtigen: Unter Umständen hatte das Auto mehrere Fahrer. Beim Geschäftsleasing ist es oft der Fall, dass Wagen für einen Fahrzeugpool erworben werden. Dann kann eine Reihe von Fahrern auf diese zugreifen.

Diese Autos werden selbstverständlich regelmäßig gewartet, gepflegt und in einem ordentlichen Zustand abgegeben. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei mehreren Fahrern die Verantwortung für das gefahrene Fahrzeug sinkt. Es ist eben kein Eigentum und wird dementsprechend behandelt.

Ist dem Käufer all dies bewusst und er entscheidet sich dennoch für den Kauf eines Leasingrückläufers, gilt es einige Details zu beachten. Oftmals sind Leasingrückläufer recht junge Fahrzeuge. Da bietet sich der Erwerb einer Zusatzgarantie an um etwaige Risiken, die durch eine heftige Beanspruchung entstanden sein könnten, auszuschließen.

Zudem ist es anzuraten herauszufinden, wie viele Fahrer der Leasingrückläufer hatte. Manchmal weiß der Verkäufer das. Falls sehr viele verschiedene Fahrer das Fahrzeug bewegt haben, ist von dem Kauf abzusehen. Besonders wenn man vorhat das Fahrzeug längere Zeit zu behalten. Werden diese Tipps beachtet, kann ein Leasingrückläufer ein durchaus guter Kauf sein.




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