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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » KFZ Steuersätze / Steuerklassen

KFZ Steuersätze / Steuerklassen




In welche Steuerklasse ein Kraftfahrzeug aufgenommen wurde, ist an den letzten beiden Zahlen der Schlüsselnummer auf der Zulassungsbescheinigung zu erkennen. Die Steuerklassen richten sich nach Hubraum oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen errechnet sich die Steuerklasse zusätzlich nach dem Emissionsverhalten.

Besitzer eines älteren Wagens können durch eine Umrüstung enorm Steuern sparen. Voraussetzung ist der Umbau mit geeigneter und wirksamer Technik und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. KFZ-Werkstätten bieten dazu passende Umrüstungspakete, die teilweise steuerlich gefördert werden und ohne in Motor oder Technik des Fahrzeugs einzugreifen, integriert werden können.

Neben der günstigeren Steuerklasse, steigert eine derartige Umrüstung auch den Wiederverkaufswert eines Autos und ermöglicht ebenso eine "freie Fahrt" bei Feinstaub-Fahrverboten, was besonders für Diesel Besitzer interessant ist. Dieser Umbau rentiert sich, und schon nach kurzer Zeit hat sich die Investition in einen Umbau amortisiert.

Oldtimer werden pauschal versteuert, ob nun mit Oldtimerkennzeichen oder rotem Kennzeichen. Vorraussetzungen sind hier, dass das Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und zur Pflege des Kulturgutes eingesetzt wird. Wohnmobile werden seit Januar 2006 unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht versteuert. Sie werden nunmehr nach ihrer Schadstoffklasse berechnet. Wohnmobile mit der Schadstoffklasse "0" müssen zukünftig, laut ADAC, mit einer Erhöhung der Steuern bis zu 150% rechnen.




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