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KFZ Steuersätze / Steuerklassen
In welche Steuerklasse ein Kraftfahrzeug aufgenommen wurde, ist an den letzten beiden
Zahlen der Schlüsselnummer auf der Zulassungsbescheinigung zu erkennen. Die Steuerklassen
richten sich nach Hubraum oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ab einem Gewicht
von 3,5 Tonnen errechnet sich die Steuerklasse zusätzlich nach dem Emissionsverhalten.
Besitzer eines älteren Wagens können durch eine Umrüstung enorm Steuern sparen.
Voraussetzung ist der Umbau mit geeigneter und wirksamer Technik und die Eintragung
in die Fahrzeugpapiere. KFZ-Werkstätten bieten dazu passende Umrüstungspakete, die
teilweise steuerlich gefördert werden und ohne in Motor oder Technik des Fahrzeugs
einzugreifen, integriert werden können.
Neben der günstigeren Steuerklasse, steigert eine derartige Umrüstung auch den Wiederverkaufswert
eines Autos und ermöglicht ebenso eine "freie Fahrt" bei Feinstaub-Fahrverboten,
was besonders für Diesel Besitzer interessant ist. Dieser Umbau rentiert sich, und
schon nach kurzer Zeit hat sich die Investition in einen Umbau amortisiert.
Oldtimer werden pauschal versteuert, ob nun mit Oldtimerkennzeichen oder rotem Kennzeichen.
Vorraussetzungen sind hier, dass das Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen
wurde und zur Pflege des Kulturgutes eingesetzt wird. Wohnmobile werden seit Januar
2006 unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht versteuert. Sie werden nunmehr nach
ihrer Schadstoffklasse berechnet. Wohnmobile mit der Schadstoffklasse "0" müssen
zukünftig, laut ADAC, mit einer Erhöhung der Steuern bis zu 150% rechnen.
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