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Insassenversicherung
Durch eine Insassenversicherung sind alle Insassen des jeweils versicherten
Fahrzeugs versichert, mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die Versicherung zahlt im
Fall des Todes, oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen, die entsprechend
vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Eine Insassenunfallversicherung ist immer nur dann sinnvoll, wenn nicht schon
eine andere Versicherung die auftretenden Schäden abdeckt. So entschädigt eine
Kfz-Haftpflichtversicherung die verunglückten Insassen bei einem schuldhaft
verursachten Unfall.
Eine Krankenversicherung ersetzt die Kosten für eine ärztliche Behandlung, für
einen Krankenhausaufenthalt und die Heilkosten. Des weiteren werden 80 % des
Verdienstausfalls nach Ablauf von sechs Wochen übernommen. In den ersten sechs
Wochen der Krankheit durch einen Autounfall übernimmt der Arbeitgeber die
Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Auch die gesetzliche Renten- und
Unfallversicherung sowie die Risikolebensversicherung leisten bei einer
Arbeitsunfähigkeit an den Insassen eine Rentenzahlung.
Ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung werden folgende
Schadensfälle gedeckt: Unfalle die durch ein unabwendbares Ereignis, wie z.B.
einem Tier verursacht wurden und nicht von einem Verkehrsteilnehmer. Auch
übernimmt die Insassenunfallversicherung Zusatzleistungen bei Unfällen im
Ausland, bei denen die Leistungen der ausländischen Haftpflichtversicherung zu
gering sind. Auch tritt eine Insassenunfallversicherung ein, wenn ein Unfall
durch Fußgänger oder Radfahrer verursacht wurde und diese keine private
Haftpflichtversicherung besitzen.
Die Insassenunfallversicherung kann nach zwei unterschiedlichen Systemen
abgeschlossen werden. Hierbei gibt es das Pauschalsystem, bei dem sämtliche
Plätze des Fahrzeugs versichert sind. Zum anderen gibt es das Platzsystem, bei
dem nur bestimmte Plätze versichert sind.
Die Höhe der jeweiligen Beiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme. Die Insassenunfallversicherung leistet im Todesfall die
Auszahlung der Versicherungssumme und im Invaliditätsfall einen bestimmten
Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme, die sich nach dem
Invaliditätsgrad richtet.
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