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Insassenversicherung




Durch eine Insassenversicherung sind alle Insassen des jeweils versicherten Fahrzeugs versichert, mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die Versicherung zahlt im Fall des Todes, oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen, die entsprechend vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Eine Insassenunfallversicherung ist immer nur dann sinnvoll, wenn nicht schon eine andere Versicherung die auftretenden Schäden abdeckt. So entschädigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung die verunglückten Insassen bei einem schuldhaft verursachten Unfall.

Eine Krankenversicherung ersetzt die Kosten für eine ärztliche Behandlung, für einen Krankenhausaufenthalt und die Heilkosten. Des weiteren werden 80 % des Verdienstausfalls nach Ablauf von sechs Wochen übernommen. In den ersten sechs Wochen der Krankheit durch einen Autounfall übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Auch die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die Risikolebensversicherung leisten bei einer Arbeitsunfähigkeit an den Insassen eine Rentenzahlung.

Ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung werden folgende Schadensfälle gedeckt: Unfalle die durch ein unabwendbares Ereignis, wie z.B. einem Tier verursacht wurden und nicht von einem Verkehrsteilnehmer. Auch übernimmt die Insassenunfallversicherung Zusatzleistungen bei Unfällen im Ausland, bei denen die Leistungen der ausländischen Haftpflichtversicherung zu gering sind. Auch tritt eine Insassenunfallversicherung ein, wenn ein Unfall durch Fußgänger oder Radfahrer verursacht wurde und diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen.

Die Insassenunfallversicherung kann nach zwei unterschiedlichen Systemen abgeschlossen werden. Hierbei gibt es das Pauschalsystem, bei dem sämtliche Plätze des Fahrzeugs versichert sind. Zum anderen gibt es das Platzsystem, bei dem nur bestimmte Plätze versichert sind.

Die Höhe der jeweiligen Beiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Insassenunfallversicherung leistet im Todesfall die Auszahlung der Versicherungssumme und im Invaliditätsfall einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme, die sich nach dem Invaliditätsgrad richtet.




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