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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss




Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. Kilometer anerkannt wird. Hierbei stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob der Fahrtkostenzuschuss, der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt, wird lohnsteuerfrei ist. Darauf gibt es eine klare Antwort: nein. Der Zuschuss für die tägliche Fahrt zur Arbeit unterliegt generell der Lohnsteuer. Ausgenommen sind jedoch Dienstreisen, Kosten bei einer doppelten Haushaltsführung und bei Sammelbeförderungen.

Es gibt aber eine Möglichkeit den Fahrkostenzuschuss so zu berechnen, dass er „finanzamtsicher“ ist. So kann der Fahrkostenzuschuss mit 15 Prozent pauschalisiert werden. Vorausgesetzt, die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum sowie geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und der Zuschuss ist höchstens so hoch wie die absetzbaren Werbungskosten des Mitarbeiters. Die Berechnung ist 30 Cent pro Entfernungskilometer x Kilometer x Anzahl der Tage. Wenn der Arbeitnehmer allerdings ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, können ihm die tatsächlichen Kosten bis 4.500 Euro jährlich lohnsteuerfrei ersetzt werden.

Um die Fahrtkosten finanzamtsicher berechnen zu können, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass bei verheirateten Arbeitnehmer der Lebensmittelpunkt im tatsächlichen Wohnort der Familie ist. Bei Ledigen ist dies der Ort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Bei der Berechnung wird die kürzeste benutzbare Strecke herangezogen, wobei nur volle Kilometer angesetzt werden sollten. Bei der Berechnung des Zuschusses kann aber auch eine längere Strecke angesetzt werden, wenn diese schneller ist und eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten bringt.

Seit 2001 können alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft die 30 Cent-Pauschale pro Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber darf jedoch hierbei nur dem Fahrer die Fahrtkostenzuschuss gewähren. Bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Sammelbeförderung, ist ebenfalls kein pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss möglich.




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