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Fahrtkostenzuschuss
Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die
Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. Kilometer anerkannt wird. Hierbei stellt
sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob der Fahrtkostenzuschuss, der
vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt, wird lohnsteuerfrei ist. Darauf
gibt es eine klare Antwort: nein. Der Zuschuss für die tägliche Fahrt zur Arbeit
unterliegt generell der Lohnsteuer. Ausgenommen sind jedoch Dienstreisen, Kosten
bei einer doppelten Haushaltsführung und bei Sammelbeförderungen.
Es gibt aber eine Möglichkeit den Fahrkostenzuschuss so zu berechnen, dass er
„finanzamtsicher“ ist. So kann der Fahrkostenzuschuss mit 15 Prozent
pauschalisiert werden. Vorausgesetzt, die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber
zusätzlich zum sowie geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und der Zuschuss ist
höchstens so hoch wie die absetzbaren Werbungskosten des Mitarbeiters. Die
Berechnung ist 30 Cent pro Entfernungskilometer x Kilometer x Anzahl der Tage.
Wenn der Arbeitnehmer allerdings ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, können
ihm die tatsächlichen Kosten bis 4.500 Euro jährlich lohnsteuerfrei ersetzt
werden.
Um die Fahrtkosten finanzamtsicher berechnen zu können, ist es zunächst wichtig
zu wissen, dass bei verheirateten Arbeitnehmer der Lebensmittelpunkt im
tatsächlichen Wohnort der Familie ist. Bei Ledigen ist dies der Ort, zu dem die
engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Bei der Berechnung wird die kürzeste
benutzbare Strecke herangezogen, wobei nur volle Kilometer angesetzt werden
sollten. Bei der Berechnung des Zuschusses kann aber auch eine längere Strecke
angesetzt werden, wenn diese schneller ist und eine Zeitersparnis von mindestens
20 Minuten bringt.
Seit 2001 können alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft die 30 Cent-Pauschale pro
Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber darf jedoch
hierbei nur dem Fahrer die Fahrtkostenzuschuss gewähren. Bietet der Arbeitgeber
seinen Mitarbeitern eine Sammelbeförderung, ist ebenfalls kein
pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss möglich.
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