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Fahranfänger Versicherung




In der KFZ Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung gibt es für unfallfreies Fahren Schadenfreiheitsrabatte (SF). Wer etwa 25 Jahre unfallfrei gefahren ist, zahlt bei einigen Versicherern nur noch 30 % vom Regelbeitrag und ist in die SF 25 eingestuft.

Fahranfänger werden mindestens in die SF 1 mit 100 % eingestuft. Für viele junge Leute, die gerade den Führerschein bezahlt haben, ist das oft kaum zu finanzieren.

Mit einem legalen Trick kann dieser hohe Beitrag jedoch umgangen werden

Wenn die Eltern, oder Großeltern das Fahrzeug des Kindes bei ihrer Versicherung als Zweitwagen anmelden, so müsste normalerweise beim Schadenfreiheitsrabatt wieder von vorn begonnen werden.

Der Bereich der Kfz-Versicherungen ist ein hart umkämpfter Markt. Bei Inhabern von hohen SF beim Erstwagen bieten viele Versicherungsgesellschaften günstigeren SF für den Zweitwagen an. Teilweise liegt er kaum über der Schadenfreiheitsklasse des ersten PKW. Beim Zweitwagen sollte bezüglich der Einstufung immer nach verhandelt werden.

Auch wenn eine andere Person der Inhaber des Autos ist, kann der PKW problemlos als Zeitwagen angemeldet werden. Bei Verwandtschaft ersten Grades, ist später eine Umschreibung auf den tatsächlichen Nutzer möglich.

Dabei gilt es zu beachten, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur dann ohne Rückstufung übertragen werden kann, wenn nach den tatsächlichen Möglichkeiten diese Rabatstufe auch erreicht werden konnte.

Wenn zum Beispiel bei der Übertragung des Rabattes der Übernehmer den Führerschein 10 Jahre hat, so kann er nur die Schadenfreiheitsklasse 10 bekommen. War diese für den Zweitwagen bisher höher, so erfolgt eine Rückstufung in die real mögliche SF Klasse.




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