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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Doppelkarte

Doppelkarte




Heute wird die Doppelkarte "Versicherungsbestätigung" genannt, wobei der Begriff Doppelkarte nicht aus dem Sprachgebrauch der Deutschen wegzudenken ist. Bis Ende 2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte Doppelkarte, weil die jeweilige Zulassungsstelle an den Versicherer eine Durchschrift weiter geleitet hat. Die Datenübermittlung erfolgt sei dem 01. Januar 2003 nur noch über den elektronischen Wege, weshalb das „Doppel“ entfällt.

Wie der heutige Name schon sagt, handelt es sich hierbei um einen Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Doppelkarte benötigt man bei jeder An- und Ummeldung eines Fahrzeugs. Ohne die Karte, wird kein Straßenverkehrsamt das jeweilige Fahrzeug zulassen. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrszulassungsordnung im § 29 Abs. 1.

Mit der Doppelkarte ist nicht nur eine problemlose Anmeldung des Fahrzeugs gewährleistet, sondern ist auch ab dem Tag der Zulassung eine vorläufige Deckung in Sachen Haftpflichtversicherungsschutz gegeben. Der vorläufige Versicherungsschutz, gilt jeweils für den Zeitraum zwischen dem Tag der Zulassung und dem Tag des Versicherungsbeginns.

Eine Doppelkarte kann man inzwischen im Internet bei einigen Versicherern ausdrucken, in der Regel bekommt man sie aber bei jedem Versicherungsvertreter, bei dem man die Versicherung abschließen möchte.




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