|
Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Doppelkarte
Doppelkarte
Heute wird die Doppelkarte "Versicherungsbestätigung" genannt, wobei der Begriff
Doppelkarte nicht aus dem Sprachgebrauch der Deutschen wegzudenken ist. Bis Ende
2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte Doppelkarte, weil die jeweilige
Zulassungsstelle an den Versicherer eine Durchschrift weiter geleitet hat. Die
Datenübermittlung erfolgt sei dem 01. Januar 2003 nur noch über den
elektronischen Wege, weshalb das „Doppel“ entfällt.
Wie der heutige Name schon sagt, handelt es sich hierbei um einen Nachweis, dass
für ein Fahrzeug eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
besteht. Die Doppelkarte benötigt man bei jeder An- und Ummeldung eines
Fahrzeugs. Ohne die Karte, wird kein Straßenverkehrsamt das jeweilige Fahrzeug
zulassen. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrszulassungsordnung im § 29 Abs.
1.
Mit der Doppelkarte ist nicht nur eine problemlose Anmeldung des Fahrzeugs
gewährleistet, sondern ist auch ab dem Tag der Zulassung eine vorläufige Deckung
in Sachen Haftpflichtversicherungsschutz gegeben. Der vorläufige
Versicherungsschutz, gilt jeweils für den Zeitraum zwischen dem Tag der
Zulassung und dem Tag des Versicherungsbeginns.
Eine Doppelkarte kann man inzwischen im Internet bei einigen Versicherern
ausdrucken, in der Regel bekommt man sie aber bei jedem Versicherungsvertreter,
bei dem man die Versicherung abschließen möchte.
Diese Seite empfehlen
| Diese Seite verlinken
Beliebte Artikel:
Fahrtkostenzuschuss Auto Privatleasing Autounfall Nutzungsausfall Insassenversicherung
Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:
Leser-Kommentare (0)
|