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Dienstwagen Besteuerung
2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die
Steuervorteile für Dienstwagen einschränkt. Somit soll der Steuerbetrug mit
Tankquittungen unterbunden werden. Betroffen sind hiervon nur die Selbständigen,
denn sie besteuerten bisher ihre Dienstwagen pauschal mit einem Prozent des
Listenpreises, ganz gleich, wie häufig sie ihn für private Zwecke benutzten.
In Zukunft soll diese Ein-Prozent-Regelung nur noch dann herangezogen werden,
wenn das Fahrzeug mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die
Nachweispflicht hierbei liegt beim Unternehmer, weshalb sich für Arbeitnehmer,
die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, nichts ändert.
Durch diese Gesetzesänderung wird der Handel mit den Tankquittungen im Internet
unterbunden. In diversen Auktionshäusern wurden Tankbelege zu Höchstpreisen
gehandelt, mit denen die Käufer dann ihre Fahrten beim Finanzamt geltend machten
und so Steuern einsparen konnten.
Verkäufer von Tankbelegen konnten bisher nach geltender Rechtlage sich darauf
berufen, für die Verwendung der Belege nicht verantwortlich zu sein. Aufgrund
der Gesetzesänderung drohen nun Geldbußen bis zu 5000 Euro. Zudem wird durch die
Novellierung des Gesetzes verhindert, das der Dienstwagen steuergünstig über das
Geschäft abgerechnet wird, er aber überwiegend privat genutzt wird.'
Wer zukünftig nicht unter die Ein-Prozent-Regelung fällt wird wohl oder übel ein
Fahrtenbuch führen müssen, da sonst die Finanzbeamten den privaten Anteil der
Kilometerleistung schätzen und so die Gefahr besteht, dass der Betroffene alle
Kosten aus eigener Tasche zahlen muss.
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