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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Dienstwagen Besteuerung

Dienstwagen Besteuerung




2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Steuervorteile für Dienstwagen einschränkt. Somit soll der Steuerbetrug mit Tankquittungen unterbunden werden. Betroffen sind hiervon nur die Selbständigen, denn sie besteuerten bisher ihre Dienstwagen pauschal mit einem Prozent des Listenpreises, ganz gleich, wie häufig sie ihn für private Zwecke benutzten.

In Zukunft soll diese Ein-Prozent-Regelung nur noch dann herangezogen werden, wenn das Fahrzeug mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht hierbei liegt beim Unternehmer, weshalb sich für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, nichts ändert.

Durch diese Gesetzesänderung wird der Handel mit den Tankquittungen im Internet unterbunden. In diversen Auktionshäusern wurden Tankbelege zu Höchstpreisen gehandelt, mit denen die Käufer dann ihre Fahrten beim Finanzamt geltend machten und so Steuern einsparen konnten.

Verkäufer von Tankbelegen konnten bisher nach geltender Rechtlage sich darauf berufen, für die Verwendung der Belege nicht verantwortlich zu sein. Aufgrund der Gesetzesänderung drohen nun Geldbußen bis zu 5000 Euro. Zudem wird durch die Novellierung des Gesetzes verhindert, das der Dienstwagen steuergünstig über das Geschäft abgerechnet wird, er aber überwiegend privat genutzt wird.'

Wer zukünftig nicht unter die Ein-Prozent-Regelung fällt wird wohl oder übel ein Fahrtenbuch führen müssen, da sonst die Finanzbeamten den privaten Anteil der Kilometerleistung schätzen und so die Gefahr besteht, dass der Betroffene alle Kosten aus eigener Tasche zahlen muss.




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