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Autounfall Nutzungsausfall
Unter einem Nutzungsausfall, oder auch einer Nutzungsausfall-Entschädigung ist
ein Anspruch zu verstehen, der entsteht, wenn man mit seinem Fahrzeug nach einem
Unfall nicht mehr fahren kann. In der Regel müssen aber in dieser Zeit Kosten
wie Kfz-Steuer, Versicherung, Abschreibungen etc. weiterhin bezahlt werden.
Berechnet wird der Anspruch auf Nutzungsausfall in Euro pro Tag. Hierbei wird je
nach Fahrzeugtyp zwischen A (niedrigste) und K (höchste) unterschieden. Den
exakten Tagessatz, für das jeweilige Fahrzeug, kann man bei Autoclubs, Anwälten,
Sachverständigen und der Versicherung erfahren.
Bei Fahrzeugen, die fünf bis zehn Jahre alt sind, wird jeweils die
nächstniedrigere Gruppierung benutzt und bei Fahrzeugen die älter als zehn Jahre
sind, müssen zwei Gruppen abgezogen werden.
Der Nutzungsausfall liegt allerdings immer nur dann vor, wenn des Fahrzeug
wirklich ausfällt. So muss es also so beschädigt sein, dass es nicht mehr in
Straßenverkehrs bewegt werden kann oder darf. Ein Nutzungsausfall entsteht aber
auch wenn sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet.
Nach der aktuellen Rechtssprechung entsteht ein Nutzungsausfall nicht, wenn man
ein zumutbares anderes Fahrzeug nutzen könnte, wie den Wagen eines
Familienangehörigen oder den Zweitwagen. Auch entsteht kein Nutzungsausfall,
wenn man keine Nutzungsmöglichkeit hatte, weil man sich z.B. im Krankenhaus
befand. Hätten in dieser Zeit allerdings Familienangehörige das Auto
üblicherweise benutzt, stünde einem wiederum eine Entschädigung für den
Nutzungsausfall zu.
Hat man sich aufgrund des Nutzungsausfalls einen Mietwagen genommen, entfällt
für die Mietzeit der Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung.
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