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Autowebsite » Finanzierung / Steuern » Autounfall Nutzungsausfall

Autounfall Nutzungsausfall




Unter einem Nutzungsausfall, oder auch einer Nutzungsausfall-Entschädigung ist ein Anspruch zu verstehen, der entsteht, wenn man mit seinem Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahren kann. In der Regel müssen aber in dieser Zeit Kosten wie Kfz-Steuer, Versicherung, Abschreibungen etc. weiterhin bezahlt werden.

Berechnet wird der Anspruch auf Nutzungsausfall in Euro pro Tag. Hierbei wird je nach Fahrzeugtyp zwischen A (niedrigste) und K (höchste) unterschieden. Den exakten Tagessatz, für das jeweilige Fahrzeug, kann man bei Autoclubs, Anwälten, Sachverständigen und der Versicherung erfahren.

Bei Fahrzeugen, die fünf bis zehn Jahre alt sind, wird jeweils die nächstniedrigere Gruppierung benutzt und bei Fahrzeugen die älter als zehn Jahre sind, müssen zwei Gruppen abgezogen werden.

Der Nutzungsausfall liegt allerdings immer nur dann vor, wenn des Fahrzeug wirklich ausfällt. So muss es also so beschädigt sein, dass es nicht mehr in Straßenverkehrs bewegt werden kann oder darf. Ein Nutzungsausfall entsteht aber auch wenn sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet.

Nach der aktuellen Rechtssprechung entsteht ein Nutzungsausfall nicht, wenn man ein zumutbares anderes Fahrzeug nutzen könnte, wie den Wagen eines Familienangehörigen oder den Zweitwagen. Auch entsteht kein Nutzungsausfall, wenn man keine Nutzungsmöglichkeit hatte, weil man sich z.B. im Krankenhaus befand. Hätten in dieser Zeit allerdings Familienangehörige das Auto üblicherweise benutzt, stünde einem wiederum eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.

Hat man sich aufgrund des Nutzungsausfalls einen Mietwagen genommen, entfällt für die Mietzeit der Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung.




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