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Autogas Steuer




Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 die Neuregelung der Energiesteuer für Autogas-Nutzer verabschiedet. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas als Autogas wurde in diesem Zuge bis 2015 verlängert. Im Vergleich zum Benzin spart man allein bei der Nutzung von Flüssiggas rund 50 % und im Vergleich zu Diesel sind es fast 30 %.

Das so genannte "Energiesteuergesetz" gilt zukünftig für alle Energieerzeugnisse und löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.

Ein Liter Flüssiggas entspricht etwa 0,524 Kilo, woraus sich eine Besteuerung von 21,4 Cent ab dem Jahre 2016 ergibt. Bis dahin liegt der Steuersatz pro Liter bei ungefähr 9,5 Cent.

In Bezug auf die Kfz-Steuer wirkt sich eine Autogasanlage nur gering aus. In Deutschland wird die Kfz-Steuer unter anderem nach den Abgasemissionen bemessen, weshalb sie bei einer Autogasanlage in der Regel gleich bleibt.

Eine nachgerüstete Autogasanlage muss jedoch über ein entsprechendes Gutachten verfügen, welches das gleiche Abgasverhalten wie bei der Verwendung von Benzin bestätigt. Wird in diesem Gutachten jedoch ein schlechteres Abgasverhalten bestätigt, ändert sich auch die Besteuerung entsprechend. Aus diesem Grund sollte man sich im Vorfeld beim jeweiligen Umrüster über eine eventuelle Änderung der Kfz-Steuer informieren.




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