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Autogas Steuer
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 die Neuregelung der Energiesteuer
für Autogas-Nutzer verabschiedet. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas als
Autogas wurde in diesem Zuge bis 2015 verlängert. Im Vergleich zum Benzin spart
man allein bei der Nutzung von Flüssiggas rund 50 % und im Vergleich zu Diesel
sind es fast 30 %.
Das so genannte "Energiesteuergesetz" gilt zukünftig für alle Energieerzeugnisse
und löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.
Ein Liter Flüssiggas entspricht etwa 0,524 Kilo, woraus sich eine Besteuerung
von 21,4 Cent ab dem Jahre 2016 ergibt. Bis dahin liegt der Steuersatz pro Liter
bei ungefähr 9,5 Cent.
In Bezug auf die Kfz-Steuer wirkt sich eine Autogasanlage nur gering aus. In
Deutschland wird die Kfz-Steuer unter anderem nach den Abgasemissionen bemessen,
weshalb sie bei einer Autogasanlage in der Regel gleich bleibt.
Eine nachgerüstete Autogasanlage muss jedoch über ein entsprechendes Gutachten
verfügen, welches das gleiche Abgasverhalten wie bei der Verwendung von Benzin
bestätigt. Wird in diesem Gutachten jedoch ein schlechteres Abgasverhalten
bestätigt, ändert sich auch die Besteuerung entsprechend. Aus diesem Grund
sollte man sich im Vorfeld beim jeweiligen Umrüster über eine eventuelle
Änderung der Kfz-Steuer informieren.
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