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Auto Leasing




Beim Auto-Leasing wird der PKW vom Kunden nicht gekauft, sondern nur gemietet. Der Leasinggeber (das Autohaus) bleibt Eigentümer des Fahrzeuges. Der Leasingnehmer erhält das Auto für eine vertraglich festgelegte Zeit zu festgeschriebenen Bedingungen.

Die im Vertragszeitraum gefahrenen Kilometer werden vereinbart. Für die Nutzung wird eine monatliche Leasingrate festgelegt. Nach Ablauf des Vertrages kann der Leasingnehmer das Auto zurückgeben, oder zu einen bei Vertragsbeginn vereinbarten Restwert übernehmen.

Der Vorteil ist vorrangig im gewerblichen Bereich. Die Firma hat ein oder mehrere Autos geleast und zahlt dafür monatlich die Leasingrate. Die Fahrzeuge gehen nicht in den Bestand der Firma über und der oft sehr hohe Kaufpreis belastet das Unternehmen nicht. Die Leasingrate ist immer gleich hoch und damit planbar. Das Unternehmern kann die Kosten voll absetzen.

Viele Firmen haben heute den gesamten Fuhrpark geleast. Damit stehen auch immer die neuesten Modelle zur Verfügung. Die finanziellen Mittel, die für einen Kauf notwendig wären, können eventuell für andere Investitionen verwendet werden.

Für die KFZ-Versicherung ist der Leasingnehmer selbst verantwortlich. Der Leasinggeber verlangt in der Regel eine Vollkaskoversicherung für seine Autos. Auch alle Reparaturen, Durchsichten oder sonstige Kosten muss der Leasingnehmer tragen. Veränderungen, oder Umbauten am Auto dürfen nur mit Zustimmung des Leasinggebers erfolgen.

Auch für Privatpersonen kann Auto Leasing sinnvoll sein, besonders wenn der PKW anschließend übernommen wird, oder kurzfristig ein Zweitwagen benötigt wird. Grundsätzlich sollte man jedoch als Privatperson auf das Leasen eines Fahrzeugs verzichten, da die großen Vorteile wie z.B. das steuerliche Absetzen der Leasingraten, nur dem gewerblichen Unternehmer zugute kommt.

Beim Abschluss eines Auto Leasing Vertrages muss beachtet werden, dass jede nachträgliche Veränderung nur mit Zustimmung des Leasinggebers erfolgen kann und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Ein Leasingvertrag ist nicht kündbar. Ausnahmen sind Tod des Leasingnehmers, oder Konkurs der Firma.
Da der Leasingnehmer für Schäden am geleasten Fahrzeug verantwortlich ist, kann es bei der Rückgabe des Autos zu finanziellen Nachbelastungen kommen, wenn Mängel (Lackschäden usw.) festgestellt.




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