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Auto abschreiben
Kauft sich ein Unternehmer einen PKW, kann er die Kosten als Betriebsausgabe abschreiben,
wenn der Wagen ausschließlich oder zum größten Teil betrieblich genutzt wird.
Privatfahrzeuge können nicht abgeschrieben werden!
Mit dem Wort Abschreibung ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) des PKW gemeint.
Da ein Auto recht teuer ist, darf es nicht im Jahr der Anschaffung komplett als
Betriebsausgabe gebucht werden. Die Anschaffungskosten müssen auf die Jahre der
Nutzungsdauer - 6 Jahre für einen PKW- verteilt werden.
Möchte man die Abschreibung für das Fahrzeug gleichmäßig auf diese sechs Jahre verteilen,
wählt man die lineare AfA. Hier werden die Anschaffungskosten des Autos einfach
durch sechs dividiert (z. B. Kaufpreis des
Pkw 20.000 Euro, 20.000 Euro : 6 = 3.333 Euro). Im Jahr der Anschaffung und in den
fünf Folgejahren wird nun immer der selbe Betrag (3.333 Euro) abgeschrieben.
Hat man den Wunsch, im ersten Jahr / in den ersten Jahren einen besonders hohen
Betrag abzuschreiben, weil man ein sehr teures Fahrzeug gekauft hat, oder weil man
in diesem Jahr / diesen Jahren einen besonders hohen Gewinn erwartet, wählt man
die degressive AfA.
Hier werden im Jahr des Autokaufs 30% der Anschaffungskosten des PKW abgeschrieben.
Bei einem Kaufpreis von 20.000 Euro wären das 6.000 Euro. Im Folgejahr werden dann
30% des verbleibenden Restwertes (14.000 Euro), also 4.200€, abgeschrieben usw..
Es ist auch gestattet, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln.
Um die AfA für diesen Fall zu ermitteln, muss der Restwert des Fahrzeugs (9.800
Euro) durch die verbleibende Restnutzungsdauer (4 Jahre) geteilt werden.
Das ergibt für jedes Jahr 2.450 Euro, welche abgeschrieben werden können.
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Leser-Kommentare (3)
bogus2k
(12.04.2010 08:02:35)
Umsatz - Kosten = Gewinn
Abschreibungen sind Kosten,
daher je höher die Abschreibungen desto höher die Kosten und so niedriger der Gewinn. Je niedriger der Gewinn desto weniger Steuern sind zu zahlen!
Norbert
(03.10.2009 17:47:51)
Die Abschreibung ( AfA = Absetzung für Abnutzung ) mindert als betrieblicher Aufwand den Bilanzwert des PKW und senkt somit den steuerlichen Gewinn. Einen konkreten Vorteil daraus zieht natürlich nur ein Unternehmer / eine Firma, welche auch Steuern zahlt oder zu zahlen hätte. Wo nichts gezahlt wurde, gibt es auch nichts vom Finanzamt zurück.
Solitair
(23.09.2009 08:01:28)
Verständlich geschriebene Begriffserklärung zu den Modalitäten. Jedoch fehlt ein wichtiger Punkt!
Was bedeutet Abschreibungsmöglichkeit und Absetzung für die Abnützung z. B. eines PKW?
Bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück, verringert sich der Wert in den Bilanzen und ich habe dadurch wiederum steuerliche Vorteile?
Also welchen konkreten Vorteile ziehe ich daraus?
FG
Solitair
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