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KFZ Verbandkasten im Auto
Das Mitführen von Erste-Hilfe-Material im Auto ist laut deutscher Straßenverkehrsordnung Pflicht. Der Inhalt des Verbandkastens ist ebenfalls festgelegt – derzeit gilt hierfür in Deutschland die DIN Norm 13164. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Verbandkasten fehlt oder unvollständig ist, hat dies in der Regel ein Verwarnungsgeld in der Höhe von 5 bis 25 Euro zur Folge.
Es empfiehlt sich, hin und wieder die aktuellen Regelungen zur Ausstattung des Verbandkastens zu überprüfen und gegebenenfalls den Inhalt des Verbandkastens zu ergänzen – bzw. gleich einen neuen anzuschaffen. Zwar sind bei Änderungen der gesetzlichen Regelung auch die älteren Modelle noch zugelassen, sofern das Haltbarkeitsdatum des Inhalts noch nicht überschritten wurde; die Neuerungen sind jedoch in der Regel sinnvoll und eventuell lebensrettend. So ist zum Beispiel seit der letzten Novellierung der Inhaltsvorschriften im Juli 2000 das Mitführen einer Rettungsdecke vorgeschrieben. Diese kann insbesondere in den kalten Monaten das Unfallopfer vor lebensbedrohlicher Unterkühlung bewahren – und schützt zudem auch vor starker Hitze und Sonneneinstrahlung.
Es ist umstritten, ob für Rettungsartikel mit abgelaufenen Haltbarkeitsdatum im Verbandkasten tatsächlich Verwarnungsgelder erhoben werden dürfen: In der Straßenverkehrsordnung ist dies nicht geregelt. Allerdings dürfen laut Medizinproduktegesetz abgelaufene Materialien nicht mehr eingesetzt werden.
In jedem Fall sollte jedoch der Inhalt des Verbandkastens regelmäßig und sorgfältig überprüft werden. Sterile Verbände und Kompressen sind grundsätzlich mit einem Verfalldatum versehen. Und auch Pflaster und Wundschnellverbände können durch die Alterung des Klebstoffs nach einer gewissen Zeit unbrauchbar werden – umso mehr, da der Verbandkasten im Auto hohen Temperaturschwankungen ausgesetzt ist. Auch die vorgeschriebenen Einmalhandschuhe können unter Umständen durchlässig werden und ihre Schutzwirkung verlieren.
Laut der derzeit gültigen DIN-Norm 13164 muss ein Verbandkasten folgende Utensilien enthalten:
- eine Erste-Hilfe-Broschüre - ein Inhaltsverzeichnis - Heftpflaster (2,5 cm x 5 m) - acht Wundschnellverbände - vier Verbandpäckchen unterschiedlicher Größe - drei Verbandtücher unterschiedlicher Größe - sechs Kompressen 10 cm x 10 cm - eine Rettungsdecke mit den Maßen 2,1 m x 1,6 m - fünf Fixier- oder Mullbinden unterschiedlicher Größe - zwei Dreiecktücher - eine Erste-Hilfe-Schere - vier Paar Einmalhandschuhe
Kam der Verbandkasten zum Einsatz, muss der fehlende Inhalt mit Hilfe des beiliegenden Inhaltsverzeichnisses nachgefüllt werden.
Zwar liegt allen normgerechten Verbandkästen eine Erste-Hilfe-Broschüre bei, die dem Laien Grundsätze der Unfall-Erstversorgung vermitteln sollen. Allerdings ist es äußerst empfehlenswert, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen. Nicht nur, dass die Erinnerung an einst Erlerntes schnell verblasst. Es verändern sich auch die Regeln der Erste Hilfe im Laufe der Zeit aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse oder aufgrund von Innovationen in der Rettungsmedizin. Entsprechende Erste-Hilfe-Kurse werden von den Rettungsdiensten angeboten.
Selbstverständlich sollte der Verbandkasten leicht zugänglich im Fahrzeug verwahrt werden, damit im Fall der Fälle ohne Zeitverlust Hilfe geleistet werden kann.
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