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Fernscheinwerfer
Längst sind Fernscheinwerfer nicht mehr lediglich Autoleuchten, die der
Sicherheit dienen. Scheinwerfer stehen an erster Stelle, wenn es um
Umgestaltung, Tuning oder Technik von Fahrzeugen geht. Doch dabei gilt es
einiges zu beachten. Ehe Sie also neue Zusatzscheinwerfer kaufen, sollten Sie
folgendes wissen.
Wie viele Fernscheinwerfer sind erlaubt?
Laut ECE-Regelung 48 der Straßenverkehrsordnung § 50 sind maximal vier
Fernscheinwerfer an einem Fahrzeug zugelassen. Zwei davon sind serienmäßig immer
vorhanden.
Darüber hinaus darf der Fahrzeughalter zwei weitere Fernscheinwerfer anbringen,
allerdings nur an der Front oder aber auf dem Dach des Fahrzeugs. Dabei müssen
die Scheinwerfer bei einem Pkw auf gleicher Höhe wie die serienmäßigen
Fernscheinwerfer und symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden. Das
schreibt der TÜV vor.
Das Zulassungszeichen bestimmt, welche maximale Beleuchtungsstärke für ein
Fahrzeug erlaubt ist. Die Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die
gleichzeitig eingeschaltet sein können, darf 225000cd nicht überschreiten.
Trucks haben manchmal bereits vier serienmäßige Fernscheinwerfer. Werden an
einem solchen Truck weitere Fernscheinwerfer montiert, muss sichergestellt sein,
dass immer nur vier von ihnen gleichzeitig eingeschaltet werden können.
Vorteile von Xenonscheinwerfern
Xenonscheinwerfer erobern zunehmend den Markt. Der Grund dafür ist
offensichtlich. Sie strahlen heller, verbrauchen weniger Energie und haben eine
wesentlich länger Lebensdauer. Das lästige Wechseln der Glühlampen entfällt also
in der Regel. Sind Xenonleuchten allerdings nicht richtig eingestellt, können
sie stark blenden. Die richtige Einstellung sollte daher regelmäßig beim
Werkstattbesuch mit überprüft werden.
Besonderheiten bei Xenon-Fernscheinwerfern
Werden Xenon-Fernscheinwerfer verwendet, gelten laut Straßenverkehrsordnung
besondere Vorschriften. So ist eine automatische Leuchtweitenregelung ebenso
vorgeschrieben wie eine Scheinwerferreinigungsanlage. Ist das Fernlicht
eingeschaltet, muss sichergestellt sein, dass das Abblendlicht ständig
mitleuchtet. Seit kurzem ist auch das dynamische Kurvenlicht ausdrücklich
erlaubt und zugelassen.
Was Sie sonst noch zum Einsatz von Fernscheinwerfern wissen sollten
Das Anbringen von Fernscheinwerfern zur Gestaltung des Fahrzeugs ist das eine.
Wann aber sollten sie eingesetzt werden? Was jeder weiß: Nachts und bei
schlechter Witterung erhöhen die Fernscheinwerfer die Sicherheit des Fahrzeugs
und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Voraussetzung ist, dass die Scheinwerfer
voll funktionstüchtig sind, also gereinigt und von Schmutz und Schnee befreit,
und mit funktionierenden Lampen versehen sind.
Regelungen für den Einsatz von Fernscheinwerfern
Fernscheinwerfer dürfen darüber auch als Kurzsignal zur Warnung eingesetzt
werden. Diese so genannte Lichthupe darf allerdings nur außerhalb von
Ortschaften eingesetzt werden, zum Beispiel, um andere zu warnen oder um einen
Überholvorgang anzukündigen. Nicht eingesetzt werden darf das Fernscheinwerfer
Kurzsignal hingegen zum Gruß von entgegenkommenden Fahrzeugen oder zur Gewährung
der Vorfahrt. Kommen andere Fahrzeuge, Fußgänger oder Wild entgegen, muss das
Fernlicht ebenso umgehend ausgeschaltet werden. Es würde sie ansonsten zu stark
blenden. Gleiches gilt, wenn Sie hinter einem anderen Fahrzeug her fahren.
Bei Nebel oder Schnee eignen sich Fernscheinwerfer nicht ideal. Sie neigen dazu,
den Fahrer zu blenden. In solchen Fällen schalten Sie besser die gelben
Nebelscheinwerfer ein.
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