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Autowebsite » Fahrsicherheit » Fernscheinwerfer

Fernscheinwerfer




Längst sind Fernscheinwerfer nicht mehr lediglich Autoleuchten, die der Sicherheit dienen. Scheinwerfer stehen an erster Stelle, wenn es um Umgestaltung, Tuning oder Technik von Fahrzeugen geht. Doch dabei gilt es einiges zu beachten. Ehe Sie also neue Zusatzscheinwerfer kaufen, sollten Sie folgendes wissen.

Wie viele Fernscheinwerfer sind erlaubt?

Laut ECE-Regelung 48 der Straßenverkehrsordnung § 50 sind maximal vier Fernscheinwerfer an einem Fahrzeug zugelassen. Zwei davon sind serienmäßig immer vorhanden.

Darüber hinaus darf der Fahrzeughalter zwei weitere Fernscheinwerfer anbringen, allerdings nur an der Front oder aber auf dem Dach des Fahrzeugs. Dabei müssen die Scheinwerfer bei einem Pkw auf gleicher Höhe wie die serienmäßigen Fernscheinwerfer und symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden. Das schreibt der TÜV vor.

Das Zulassungszeichen bestimmt, welche maximale Beleuchtungsstärke für ein Fahrzeug erlaubt ist. Die Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet sein können, darf 225000cd nicht überschreiten.

Trucks haben manchmal bereits vier serienmäßige Fernscheinwerfer. Werden an einem solchen Truck weitere Fernscheinwerfer montiert, muss sichergestellt sein, dass immer nur vier von ihnen gleichzeitig eingeschaltet werden können.

Vorteile von Xenonscheinwerfern

Xenonscheinwerfer erobern zunehmend den Markt. Der Grund dafür ist offensichtlich. Sie strahlen heller, verbrauchen weniger Energie und haben eine wesentlich länger Lebensdauer. Das lästige Wechseln der Glühlampen entfällt also in der Regel. Sind Xenonleuchten allerdings nicht richtig eingestellt, können sie stark blenden. Die richtige Einstellung sollte daher regelmäßig beim Werkstattbesuch mit überprüft werden.

Besonderheiten bei Xenon-Fernscheinwerfern

Werden Xenon-Fernscheinwerfer verwendet, gelten laut Straßenverkehrsordnung besondere Vorschriften. So ist eine automatische Leuchtweitenregelung ebenso vorgeschrieben wie eine Scheinwerferreinigungsanlage. Ist das Fernlicht eingeschaltet, muss sichergestellt sein, dass das Abblendlicht ständig mitleuchtet. Seit kurzem ist auch das dynamische Kurvenlicht ausdrücklich erlaubt und zugelassen.

Was Sie sonst noch zum Einsatz von Fernscheinwerfern wissen sollten

Das Anbringen von Fernscheinwerfern zur Gestaltung des Fahrzeugs ist das eine. Wann aber sollten sie eingesetzt werden? Was jeder weiß: Nachts und bei schlechter Witterung erhöhen die Fernscheinwerfer die Sicherheit des Fahrzeugs und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Voraussetzung ist, dass die Scheinwerfer voll funktionstüchtig sind, also gereinigt und von Schmutz und Schnee befreit, und mit funktionierenden Lampen versehen sind.

Regelungen für den Einsatz von Fernscheinwerfern

Fernscheinwerfer dürfen darüber auch als Kurzsignal zur Warnung eingesetzt werden. Diese so genannte Lichthupe darf allerdings nur außerhalb von Ortschaften eingesetzt werden, zum Beispiel, um andere zu warnen oder um einen Überholvorgang anzukündigen. Nicht eingesetzt werden darf das Fernscheinwerfer Kurzsignal hingegen zum Gruß von entgegenkommenden Fahrzeugen oder zur Gewährung der Vorfahrt. Kommen andere Fahrzeuge, Fußgänger oder Wild entgegen, muss das Fernlicht ebenso umgehend ausgeschaltet werden. Es würde sie ansonsten zu stark blenden. Gleiches gilt, wenn Sie hinter einem anderen Fahrzeug her fahren.

Bei Nebel oder Schnee eignen sich Fernscheinwerfer nicht ideal. Sie neigen dazu, den Fahrer zu blenden. In solchen Fällen schalten Sie besser die gelben Nebelscheinwerfer ein.




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