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Sitzerhöhung




Eine Sitzerhöhung ist für Kinder im bestimmten Alter zwingend notwendig. Es ist aus diesem Grunde sehr wichtig zu wissen, für welches Alter die Sitzerhöhung genutzt werden kann und darf.

Kindersitze für jedes Alter

Kindersitze fürs Auto sind in verschiedene Gruppen unterteilt. Eine Sitzerhöhung kann schließlich nicht für Kleinkinder genutzt werden, die ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten haben. Es ist daher immer sinnvoll, sich im Fachgeschäft genau beraten zu lassen. Nur so ist die Sicherheit des Kindes gewährleistet. Üblicherweise ist die Sitzerhöhung erst für Kinder ab dem Schulalter geeignet – folglich mit etwa sechs Jahren. Dies ist auch abhängig von der Körpergröße, aber auch andere Faktoren spielen eine wichtige Rolle.

Sitzerhöhung nicht für Kleinkinder

Es gibt natürlich gute Gründe, warum die Sitzerhöhung erst ab sechs Jahren empfohlen wird. Wie jedem verantwortungsbewussten Autofahrer bewusst ist, kann eine Sitzerhöhung ausschließlich in Kombination mit dem im Auto befindlichen Dreipunktgurt genutzt werden. Im Falle einer Vollbremsung liegt folglich die ganze Wucht auf einer einzigen Schulter und dem Becken. Da Kinderknochen aber noch sehr weich sind, kann das Nutzen einer Sitzerhöhung gerade bei zu jungen Kindern schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Kinder, die das Schulalter noch nicht erreicht haben, sollten bestenfalls in einem Kindersitz mit Fünfpunkt – Gurt transportiert werden. Hier wird die Last bei einem eventuellen Bremsen auf beide Schultern gleichermaßen verteilt.

Eine Sitzerhöhung richtig nutzen

Auch, wenn das Kind bereits das Schulalter erreicht hat und eine Sitzerhöhung nutzen kann, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Ein Kind gleich welchen Alters gehört zwingend rechts oder links hinter den Fahrer- bzw. Beifahrersitz. Ausschließlich einen Beckengurt zu benutzen, ist auch für ältere Kinder ein Problem und in einer Unfallsituation sehr gefährlich. Die Sitzerhöhung verhindert ausschließlich, dass der Dreipunktgurt zu weit am Hals liegt. Wer sein Kind vorschriftsmäßig mit einer Sitzerhöhung hinter einem der beiden Vordersitze befestigt, kann sicher sein, dass das Kind gut geschützt ist und bei einer Bremsung nicht vom Gurt stranguliert wird. Kinder auf den Beifahrersitz zu platzieren, ist mit einer Sitzerhöhung zwar generell nicht gesetzeswidrig, aber dennoch nicht zu empfehlen.

Sitzerhöhung ist nicht gleich Sitzerhöhung

Eine Sitzerhöhung ist nicht besonders kostenintensiv. Es sollte aber immer darauf geachtet werden, dass diese der EU- Norm entspricht und gleichzeitig TÜV geprüft ist. Sicherheit hat gerade bei Kindern oberste Priorität. Wer seinem Kind zusätzlich seitlichen Halt bieten möchte, erhält Sitzerhöhungen zudem auch mit an- und abbaubarer Rückenlehne. So ist nicht nur für dich notwendige Sicherheit, sondern auch für entsprechenden Komfort während der Autofahrt gesorgt.




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