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Sitzerhöhung
Eine Sitzerhöhung ist für Kinder im bestimmten Alter zwingend notwendig. Es
ist aus diesem Grunde sehr wichtig zu wissen, für welches Alter die Sitzerhöhung
genutzt werden kann und darf.
Kindersitze für jedes Alter
Kindersitze fürs Auto sind in verschiedene Gruppen unterteilt. Eine Sitzerhöhung
kann schließlich nicht für Kleinkinder genutzt werden, die ein bestimmtes Alter
noch nicht überschritten haben. Es ist daher immer sinnvoll, sich im
Fachgeschäft genau beraten zu lassen. Nur so ist die Sicherheit des Kindes
gewährleistet. Üblicherweise ist die Sitzerhöhung erst für Kinder ab dem
Schulalter geeignet – folglich mit etwa sechs Jahren. Dies ist auch abhängig von
der Körpergröße, aber auch andere Faktoren spielen eine wichtige Rolle.
Sitzerhöhung nicht für Kleinkinder
Es gibt natürlich gute Gründe, warum die Sitzerhöhung erst ab sechs Jahren
empfohlen wird. Wie jedem verantwortungsbewussten Autofahrer bewusst ist, kann
eine Sitzerhöhung ausschließlich in Kombination mit dem im Auto befindlichen
Dreipunktgurt genutzt werden. Im Falle einer Vollbremsung liegt folglich die
ganze Wucht auf einer einzigen Schulter und dem Becken. Da Kinderknochen aber
noch sehr weich sind, kann das Nutzen einer Sitzerhöhung gerade bei zu jungen
Kindern schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Kinder, die das
Schulalter noch nicht erreicht haben, sollten bestenfalls in einem Kindersitz
mit Fünfpunkt – Gurt transportiert werden. Hier wird die Last bei einem
eventuellen Bremsen auf beide Schultern gleichermaßen verteilt.
Eine Sitzerhöhung richtig nutzen
Auch, wenn das Kind bereits das Schulalter erreicht hat und eine Sitzerhöhung
nutzen kann, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Ein Kind gleich
welchen Alters gehört zwingend rechts oder links hinter den Fahrer- bzw.
Beifahrersitz. Ausschließlich einen Beckengurt zu benutzen, ist auch für ältere
Kinder ein Problem und in einer Unfallsituation sehr gefährlich. Die
Sitzerhöhung verhindert ausschließlich, dass der Dreipunktgurt zu weit am Hals
liegt. Wer sein Kind vorschriftsmäßig mit einer Sitzerhöhung hinter einem der
beiden Vordersitze befestigt, kann sicher sein, dass das Kind gut geschützt ist
und bei einer Bremsung nicht vom Gurt stranguliert wird. Kinder auf den
Beifahrersitz zu platzieren, ist mit einer Sitzerhöhung zwar generell nicht
gesetzeswidrig, aber dennoch nicht zu empfehlen.
Sitzerhöhung ist nicht gleich Sitzerhöhung
Eine Sitzerhöhung ist nicht besonders kostenintensiv. Es sollte aber immer
darauf geachtet werden, dass diese der EU- Norm entspricht und gleichzeitig TÜV
geprüft ist. Sicherheit hat gerade bei Kindern oberste Priorität. Wer seinem
Kind zusätzlich seitlichen Halt bieten möchte, erhält Sitzerhöhungen zudem auch
mit an- und abbaubarer Rückenlehne. So ist nicht nur für dich notwendige
Sicherheit, sondern auch für entsprechenden Komfort während der Autofahrt
gesorgt.
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