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Autowebsite » Bußgeldkatalog » Alkohol am Steuer Bussgeld

Alkohol am Steuer Bussgeld




Alkohol ab 0,3 Promille:

Beim Anzeigen einer Fahrunsicherheit

Punkte: 7

Bei einem Autounfall

Punkte: 7

Die Geldbuße kann bis zu 1.500 Euro betragen. Ebenso ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Die maximale Anzahl an Fahrverbotsmonaten beträgt 3. Je nach Fall, kann der Führerschein für sechs Monate bis 5 Jahre, oder sogar auf Dauer entzogen werden. Der Schadenersatz beinhaltet neben dem eigentlichen Schadenersatz, außerdem noch Schmerzensgeld und eine eventuelle Rente an die Unfallopfer.

Alkohol ab 0,5 Promille:

Ohne Fahrunsicherheit und ohne Autounfall

Punkte: 4

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit

Punkte: 7

Bei Autounfall

Punkte: 7

Die Geldbuße kann bis zu 1.500 Euro betragen. Ebenso ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Die maximale Anzahl an Fahrverbotsmonaten beträgt 3. Je nach Fall, kann der Führerschein für sechs Monate bis 5 Jahre, oder sogar auf Dauer entzogen werden. Der Schadenersatz beinhaltet neben dem eigentlichen Schadenersatz, außerdem noch Schmerzensgeld und eine eventuelle Rente an die Unfallopfer.

Alkohol ab 1,1 Promille:

Ohne Fahrunsicherheit und ohne Autounfall

Punkte: 7

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit

Punkte: 7

Die Geldbuße kann bis zu 1.500 Euro betragen. Ebenso ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Die maximale Anzahl an Fahrverbotsmonaten beträgt 3. Je nach Fall, kann der Führerschein für sechs Monate bis 5 Jahre, oder sogar auf Dauer entzogen werden. Der Schadenersatz beinhaltet neben dem eigentlichen Schadenersatz, außerdem noch Schmerzensgeld und eine eventuelle Rente an die Unfallopfer.




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